VERTRAGSBEDINGUNGEN MIT HISPANIA, ESCUELA DE ESPAÑOL 2024-2025
Bitte lesen Sie die folgenden Regeln sorgfältig durch und zögern Sie nicht, uns Fragen zu stellen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Die einzige formale Voraussetzung für die Einschreibung in die Kurse ist, dass man über 18 Jahre alt ist. Minderjährige Schüler benötigen zur Teilnahme am Kurs die Genehmigung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, da unser Unternehmen nicht für sie verantwortlich ist, sobald sie die Schuleinrichtungen verlassen. Minderjährige, die in einer Gruppe reisen, müssen von einem Betreuer begleitet werden.
1.2. Die Mindest- und Höchstdauer jedes Kurses, die Startdaten und die akademischen Zugangsvoraussetzungen hängen von der jeweiligen Kursart ab. Diese Informationen finden Studierende auf unserer offiziellen Website oder in den Informationsunterlagen zu den von der Schule angebotenen Kursen.
1.3. Das Niveau des Studierenden wird immer vor Beginn des Kurses durch einen schriftlichen Test überprüft. Im Falle einer Unstimmigkeit mit dem erzielten Ergebnis kann der Schüler jederzeit seinen Standpunkt äußern und kann schriftlich und mündlich erneut beurteilt werden, um sein Sprachniveau festzustellen.
1.4. Los Allgemeine Spanischkurse Sie haben eine bestimmte Stundendauer, die jeder Schüler bei der Einschreibung an der Schule in Form eines Stundenbonus abschließen kann. Der Schüler kann die Ressourcen der Schule nutzen, solange er Stunden auf seinem Gutschein hat und dieser aktiv ist, das heißt, der Schüler hat seinen Unterricht nicht abgebrochen.. Stundenboni haben keine zeitliche Begrenzung für ihren AbschlussDas heißt, Studierende können alle vertraglich vereinbarten Stunden wahrnehmen, ohne sich um die von ihnen benötigte Zeit kümmern zu müssen.
Die einzige Ausnahme wird das sein Studierende mit Studienvisum, die mindestens 80 % der Kurse innerhalb des im Studienvisum festgelegten Zeitraums besuchen müssen. Am Ende der Gültigkeitsdauer ihres Visums konnten sie nur noch maximal 20 % der vertraglich vereinbarten Klassen zurückerhalten. In dem Allgemeine Spanischkurse Der Präsenzunterricht findet in Kleingruppen mit maximal 12 Präsenzstudierenden statt, diese Zahl kann nur in besonderen Fällen höher sein. Es ist zu beachten, dass diese Kurse in einem hybriden oder gemischten Format angeboten werden können, d. h. mit Studierenden, die gleichzeitig mit Präsenzstudierenden aus der Ferne lernen, sodass die Gesamtzahl der Studierenden in der Klasse mehr als zwölf betragen kann.
1.5. Los Spezielle Kurse, also all jene, die nicht nur allgemeinsprachlichen Spanischunterricht anbieten (Vorbereitungskurse für das DELE, Kurse für Hochschulzugang und Hochschulbildung, Marketingkurse, Spanisch- und Kulturkurse, Universitäts-Folgekurse und Fortbildungskurse für Professoren), im Gegensatz zu das Allgemeine Spanischkurse, werden für bestimmte Zeiträume eingestellt, so dass sie nicht die Wiederherstellung von Klassen ermöglichen, die nicht teilnehmen konnten. Der Inhalt dieser Kurse kann allgemeines Spanisch mit anderen Fächern oder nur mit anderen Fächern als Spanisch kombinieren. In dem Spezielle Kurse Präsenzunterricht findet nicht in Kleingruppen statt und kann auch in hybrider oder gemischter Form angeboten werden.
1.6. Die Anzahl der Unterrichtsstunden zu Hause entspricht in etwa der Anzahl der wöchentlichen Kursstunden. Die Schule verlangt jedoch nicht, dass Hausaufgaben erledigt werden. Nur wenn der Studierende dies wünscht, werden ihm ergänzende Studienarbeiten zu Hause übertragen.
1.7. Die Gruppen von Allgemeine Spanischkurse Sie werden immer entsprechend dem Niveau der Schüler zusammengestellt, es gibt keine Einschränkungen hinsichtlich Alter, Geschlecht oder Nationalität. So weit wie möglich werden wir jedoch immer versuchen, multikulturelle Gruppen mit möglichst wenigen Sprechern derselben Sprache und ähnlichen Alters zusammenzustellen.
1.8. Los Allgemeine Spanischkurse Sie dauern 2 Stunden (110 Minuten). Im Spezielle Kurse die Dauer jeder Klasse kann 2 Stunden betragen (110 Minuten)oder 1 Stunde (55 Minuten), je nach Art des Kurses.
1.9. Der praktische Unterricht in den Kursen, aus denen er besteht, wird immer unter der Aufsicht eines Lehrers durchgeführt und im Voraus vereinbart. Sie werden immer von freiwilligen Schülern unterrichtet, die den Kurs kostenlos besuchen.
1.10. Die Schule verfügt über 30 Unterrichtsräume, die auf das Hauptgebäude und die angeschlossenen Klassenräume verteilt sind. Darüber hinaus finden von Zeit zu Zeit Kurse außerhalb der Klassenzimmer statt, entweder auf den Terrassen oder in der Stadt. Diese „Experimentalkurse“ werden immer im Voraus bekannt gegeben, sodass die Studierenden wählen können, ob sie freiwillig daran teilnehmen möchten oder nicht, und bei Bedarf normale Kurse belegen können. Für diese „Experimentalkurse“ fallen keine zusätzlichen Kosten an, sodass für den Abschluss keine spezielle Krankenversicherung enthalten ist. Studierende können jedoch auf Wunsch den Abschluss einer solchen Versicherung beantragen. Daher ist unser Unternehmen von jeglicher Verantwortung für etwaige Eventualitäten befreit, die im Zuge solcher Aktivitäten außerhalb des Schulgeländes auftreten können.
1.11. Um ein höheres Niveau zu erreichen, müssen alle Schüler möglicherweise eine schriftliche und mündliche Prüfung absolvieren, um ihr Sprachniveau zu überprüfen. Diese Prüfung kann von Studierenden jederzeit beantragt werden, wenn sie dies für angemessen halten. Die Durchführung und Korrektur dieser Prüfungen liegt in der Verantwortung der Studienkoordination.
1.12. Am Ende des Kurses können die Studierenden erhalten ein Kursabschlusszertifikat, in dem das vom Schüler erreichte Endniveau angegeben wird, zusammen mit einem detaillierten Bericht über die kommunikativen Ziele des erworbenen Niveaus und die insgesamt absolvierten Stunden. Um dieses Zertifikat zu erhalten, Die Studierenden müssen mindestens 80 % der Lehrveranstaltungen besucht haben. Studierende in gemischten Kursen müssen sowohl im Präsenz- als auch im Nicht-Präsenz-Teil eine Anwesenheitsquote von mindestens 80 % erreichen, um das Leistungszertifikat zu erhalten. Der verbleibende Prozentsatz des Unterrichts, bis zu einem Maximum von 20 %, kann in Zukunft als allgemeiner Spanischunterricht genutzt werden. Für den Fall, dass der Student die verbleibenden Stunden des allgemeinen Spanischkurses nutzen möchte, um einen anderen Kurs zu belegen, muss der Student die finanzielle Differenz zu dem Kurs bezahlen, den er belegen möchte, indem er den Kurs Stunde für Stunde wechselt. Studierende im Beobachtermodus erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Gesamtzahl der Stunden ihres Kurses, aus der hervorgeht, dass diese Art von Kurs keine aktive Teilnahme des Studenten am Unterricht zulässt und daher keine Bewertung erfolgt. Daher werden in diesen Fällen nur die gesamten Unterrichtsstunden angegeben, ohne Angabe des Niveaus der Kurse, da es dem Studierenden überlassen ist, dieses frei zu wählen. Daher müssen Studierende im Beobachtermodus, die ein Kursabschlusszertifikat erhalten möchten, für jedes Niveau die entsprechende Anzahl an Stunden belegen und mit einer Prüfung nachweisen, dass sie es bestanden haben.
1.13. Die "Einverständniserklärung" im Verlauf wird es nur an ausgegeben in der Schule anmelden oder einen Kurs erneuern. Für den Fall, dass ein Nicht-EU-Student die Unterrichtsstunden eines früheren Kurses nicht absolviert hat und er oder sie sich für die Einschreibung in einen neuen Kurs entscheidet, wird der "Einverständniserklärung" Es wird nur die Anzahl der Stunden angezeigt, aus denen sich der neue Kurs zusammensetzt. Die Schule behält sich das Recht vor, diesen Schülern die Möglichkeit zu bieten, ausstehende Kurse aus dem ersten Jahr im zweiten Jahr nachzuholen.
1.14. Feiertage, an denen die Schule geschlossen bleibt, werden auf unserer Website und in den offiziellen Schuldokumenten veröffentlicht. Unterrichtseinheiten, die den Feiertagen entsprechen, können nachgeholt werden.
2. Anmeldung und Reservierung von Kursen
2.1. Um die Reservierung zu bestätigen, müssen einzelne Studierende den gesamten Betrag für das Programm oder eine erste Anzahlung von 150 Euro leisten. Wenn Sie nur 150 Euro bezahlen, sollten Sie die Zahlung am ersten Schultag in bar oder per Kreditkarte vornehmen. Studierende, die ein Kurs- und Unterkunftsprogramm buchen, müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung den gesamten Kursbetrag oder eine Anzahlung von 150 € zuzüglich des gesamten Unterkunftsbetrags bezahlen. Studierende, die ein Visum benötigen, müssen den vollen Kurspreis bezahlen, damit die Schule den Zulassungsbescheid für den Kurs ausstellen kann. Dieses Dokument wird zum Zeitpunkt der Bezahlung Ihres Kurses jedem Studenten ausgestellt, der es benötigt, d. h. jedem Nicht-EU-Studenten, der sich für einen Kurs eingeschrieben hat, der länger als 12 Wochen dauert. Die einzige Ausnahme von der Nichtausstellung des Schreibens besteht dann, wenn der Student seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien nachweist und kein Studienvisum beantragen muss. Gruppen müssen eine erste Zahlung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten ihres Programms leisten und eine zweite Zahlung mit den anderen 50 % des Gesamtbetrags mindestens 15 Tage vor der Ankunft der Gruppe in Valencia leisten.
2.2. Wenn der Student eine Bescheinigung über seine Immatrikulation an der Schule erhalten möchte, um ein Stipendium zu erhalten, oder eine Zulassungsbescheinigung, um ein Visum zu erhalten, müssen die gesamten Kosten des Kurses bezahlt werden, um dieses Dokument zu erhalten. In diesen Fällen ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, so dass die üblichen Stornobedingungen nicht gelten. Im Falle einer Visumsverweigerung lesen Sie bitte Punkt 4 dieses Abschnitts.
2.3. Im Falle einer Stornierung des Kurses durch Schüler, die kein Visum benötigen, erstattet die Schule abhängig von der Zeit bis zum Beginn des Kurses die folgenden Beträge: – Stornierung mindestens 1 Woche vor Beginn des Unterrichts: Abonnent erhält volle Rückerstattung.
– Stornierung weniger als eine Woche vor Kursbeginn: Rückerstattung des Kurspreises (sofern bereits bezahlt), keine Rückerstattung der Kosten für die Kursreservierung (150 Euro).
- Nach Kursbeginn ist eine vollständige oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Betrags nicht möglich.
2.4. Studierende, die ein Visum benötigen, können den Kurs nach Ausstellung des Zulassungsbescheids unserer Schule (oder, falls dieser nicht vorliegt, der Anmeldebestätigung) nur unter folgenden Bedingungen stornieren:
– Wenn das Visum abgelehnt wurde: Der Schüler muss der Schule das offizielle Schreiben der spanischen Botschaft oder des spanischen Konsulats mit der Ablehnung oder dem Entzug des Visums vorlegen. Im Falle einer Ablehnung kann unsere Schule verlangen, dass der Schüler bei der Botschaft oder dem Konsulat Berufung einlegt, wenn sie dies für angemessen hält, was dem Schüler bei der Vorbereitung helfen kann, wenn er oder sie dies verlangt. Wird die Berufung ebenfalls abgelehnt oder ist unsere Schule der Ansicht, dass die Berufung nicht angemessen ist, Der Student erhält eine Rückerstattung des für den Kurs und die Unterkunft gezahlten Preises, mit Ausnahme der Verwaltungsgebühr, die sich wie folgt beläuft:
- Versenden eines Zulassungsbescheids für einen Langzeitkurs (13 oder mehr Wochen) per E-Mail und/oder Post für ein Studienvisum: Dem Studierenden wird eine Gebühr von 300 Euro vom gezahlten Gesamtbetrag abgezogen.
- Senden eines Zulassungsbescheids für einen Kurzzeitkurs (12 oder weniger Wochen) per E-Mail und/oder Post, für andere Visa: Dem Studenten wird eine Gebühr von 200 Euro vom gezahlten Gesamtbetrag abgezogen.
- Darüber hinaus werden dem Schüler die Kosten für den Postversand durch Reedereien sowie die Bankgebühren bei der Überweisung, die Krankenversicherung, die notarielle Beurkundung, die Vormundschaftsurkunde und alle anderen Dienstleistungen eines über unsere Schule beauftragten externen Anbieters in Rechnung gestellt.
Der Student könnte die entsprechende Anzahl an Unterrichtsstunden für die Höhe der beantragten Verwaltungsgebühr erhalten, wenn er mit einem anderen Visum reisen kann.
Im Falle einer Ablehnung beträgt die maximale Frist zur Beantragung einer Rückerstattung des für einen Kurs gezahlten Betrags ein Jahr ab Ausstellungsdatum der Immatrikulationsbestätigung des Studierenden. Daher wird kein Betrag zurückerstattet, wenn die Rückerstattung nach dem geplanten Abschlusstermin des Kurses beantragt wird, der im Zulassungsbescheid angegeben ist. Aus diesem Grund ist der Student verpflichtet, von unserer Schule ein Dokument anzufordern, das seinem Zulassungsbescheid beigefügt ist, um den Starttermin seines Kurses zu verschieben, wenn er auf eine Antwort der Behörden zur Genehmigung seines Studienvisums wartet. Wenn der Student nicht in der seinem Zulassungsbescheid beigefügten Bescheinigung beantragt hat, den Starttermin seines Kurses zu verschieben, gilt das im Zulassungsbescheid angegebene Datum als Starttermin seines Kurses, sodass der entsprechende Betrag nicht zurückerstattet wird Alle Kurse waren zum Zeitpunkt des Rückerstattungsantrags bestanden.
Alle Studierende, die eine Änderung ihres Visums für einen Studienaufenthalt oder die Erneuerung ihrer NIE in der Stadt Valencia beantragen Sie sind verpflichtet, ihren Unterricht zu dem in ihrem Zulassungsbescheid angegebenen Datum für den Beginn ihres Kurses zu beginnen, da bei Ablehnung wird kein Kursbetrag zurückerstattet, sodass der Student die Gesamtstundenzahl seines Kurses nur dann in Online-Stunden umwandeln kann, wenn er nicht in Valencia wohnen kann.
Wenn das Visum erteilt wurdeEine Stornierung des Kurses ist nicht möglich, daher wird weder der Kurs noch die Unterkunft zurückerstattet. Da der Schüler verpflichtet ist, am Kurs teilzunehmen, wird unsere Schule die zuständigen Behörden über den Fall informieren, wenn er dieser nicht nachkommt.
2.5. Unsere Schule ist nicht für zusätzliche Gebühren verantwortlich, die die mit uns zusammenarbeitenden Agenturen von den Schülern verlangen. Daher erfolgt die Rückerstattung auf der Grundlage der offiziellen Preise unserer Dienstleistungen, die auf unserer offiziellen Website veröffentlicht sind, ohne Berücksichtigung anderer Zahlungen zu unserer Schule.
2.6. Im Falle einer Unterbrechung des Kurses nach Beginn ist die Schule nicht in der Lage, den Betrag für die verbleibenden Unterrichtsstunden zurückzuerstatten. Der Student erhält jedoch einen Gutschein mit der Gesamtzahl der verbleibenden Stunden, die er wann immer er möchte absolvieren kann.
2.7. Zu keinem Zeitpunkt ist es dem Schüler möglich, seine Unterrichtsstunden zu übertragen oder zu verkaufen. Falls ein Schüler die Identität eines anderen Schülers verwendet, um am Unterricht teilzunehmen, wird unsere Schule dies den Behörden melden.
2.8. Die der Krankenversicherung entsprechende Zahlung wird nicht zurückerstattet.
2.9. Im Falle einer Rückgabe beträgt die geschätzte Zeit, die unsere Schule für die Rückerstattung benötigt, einen Monat, kann jedoch auf bis zu drei Monate verlängert werden. In Ausnahmefällen kann sie sogar noch länger verlängert werden. Der Student ist sich darüber im Klaren, dass er oder sie in keinem Fall Anspruch auf eine Entschädigung, wie z. B. Verzugszinsen, für die bis zum Erhalt der Rückerstattung verstrichene Zeit hat.
2.10. Der Beginn des Kurses kann auf Wunsch des Studierenden ohne zusätzliche Kosten verschoben werden.
2.11. Die oben beschriebenen Stornierungsbedingungen gelten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufgrund höherer Gewalt können sie geändert werden.
3. Ablauf des Kurses und des Reservierungssystems für allgemeine Spanischkurse:
3.1. Jeder Schüler erwirbt bei der Anmeldung an der Schule für einen allgemeinen Spanischkurs einen Restbetrag an Unterrichtsstunden, aus denen sich sein Kurs zusammensetzt (erworben in Form der Kursart und der Anzahl der Kurswochen). Beispiel: Intensivkurs (10 Stunden/Woche) / 4 Wochen = Rest 40 Stunden.
3.2. Jeder Schüler kann seine Anwesenheit wöchentlich verwalten, sodass er die Anzahl der Kurse, die er jede Woche besucht, variieren kann. Die einzigen Einschränkungen sind sein Niveau, die für dieses Niveau angebotenen Stundenpläne und eine maximale Anzahl von 12 Personen pro Klasse.
3.3. Der Stundenbonus wird keine zeitlich begrenzte Laufzeit haben. Für Studierende mit Studienvisum ist die Kurszeit auf die Zeit des Studienvisums begrenzt. Im Falle einer Verlängerung, also dem Kauf eines neuen Kurses, können maximal 20 % der Stunden des ersten Kurses zurückerstattet werden. Diese Stunden könnten nur als allgemeiner Spanischkurs zurückerstattet werden (oder gegen Zahlung des entsprechenden Preises gegen einen größeren Kurs eingetauscht werden) und würden im neuen Zulassungsbescheid des Kurses niemals berücksichtigt.
3.4. Der Preis/die Unterrichtsstunde variiert in einigen Kursen je nach der Gesamtstundenzahl des Gutscheins. Boni können nicht kumuliert werden, um einen besseren Stundenpreis zu erzielen. Durch das Ausfüllen aller Stunden eines Gutscheins kann der Student seinen Kurs verlängern und dabei den Preis/Stunde seines vorherigen Gutscheins genießen. Um einen besseren Stundenpreis zu erhalten, sollten Sie einen höheren Stundenbonus kaufen.
3.5. Die vertraglich vereinbarten Stunden eines Kurstyps können nur in einen anderen Kurstyp geändert werden, indem die Differenz zwischen Kosten und Unterrichtsstunde des Kurses, in den Sie umwandeln möchten, bezahlt wird. Ist der Kurspreis geringer, wird er gegen eine größere Stundenzahl eingetauscht.
3.6. Studierende, die sich für einen Langzeit-Spanischkurs oder den Zugang zu einem universitären Masterstudiengang anmelden, können den DELE-Kurs belegen, zu dem sie während des akademischen Jahres, in dem sie sich für den Kurs anmelden, kostenlosen Zugang haben. Sobald dieser Zeitraum abgelaufen ist, können sie die verbleibenden Stunden als allgemeinen Spanischkurs absolvieren.
3.7. Jeder Gutschein ist persönlich und nicht übertragbar und kann daher nicht von mehreren Studierenden geteilt werden.
3.8. Andere Kurse als allgemeines Spanisch (DELE-Vorbereitung, Lehrerausbildung, Vorbereitung auf Hochschulaufnahmeprüfungen...) haben eine festgelegte Dauer und unterliegen daher nicht dem Stundenbonussystem. Daher erfolgt die Anmeldung jeweils für die Dauer der genannten Kurse, sodass nicht besuchte Kurse nicht nachgeholt werden können.
3.9. Um Unterricht wöchentlich zu reservieren und zu stornieren, nutzt der Schüler die Software, die unsere Schule zu diesem Zweck bereitstellt. Von Beginn des Kurses an stehen den Studierenden Online-Tutorials zur Verwendung der Software auf ihrer Studentenseite auf unserer Website zur Verfügung. Diese Software bietet Studierenden maximale Flexibilität, da sie ihren Stundensaldo nach Belieben verwalten und so alle abgesagten Kurse nachholen können. Die Mindestfrist für eine Kursreservierung oder -stornierung beträgt 2 Tage zu Beginn des Kurses, d. h. ein Kurs kann niemals für den nächsten Tag reserviert oder storniert werden. Wenn der Kurs nicht gebucht wurde, muss der Schüler vor dem Betreten des Klassenzimmers an der Rezeption nachfragen, ob in dem Kurs noch freie Plätze vorhanden sind, da pro Klassenzimmer maximal 12 Personen zugelassen sind. Wenn ein Schüler den Unterricht besucht, ohne vorher einen Platz reserviert zu haben, besteht die Gefahr, dass er den Inhalt des Kurses wiederholt.
3.10. Die Schüler werden gebeten, pünktlich am Unterricht teilzunehmen, um die Klassenkameraden nicht zu stören. Wenn Sie mehr als 15 Minuten zu spät kommen, hat die Schule den Platz möglicherweise an einen anderen Schüler vergeben, der ohne vorherige Reservierung die Teilnahme am Unterricht beantragt hat, so dass der Schüler nicht teilnehmen kann, wenn keine Plätze verfügbar sind.
3.11. Bitte behandeln Sie Ihre Klassenkameraden mit Respekt und Höflichkeit.
3.12. Essen und Trinken ist in den Klassenräumen nicht gestattet.
3.13. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Schulleitung sowie des Schulpersonals und aller auf den Bildern abgebildeten Schüler ist die vollständige oder teilweise Aufzeichnung von Audio- und Videoaufnahmen in den Schuleinrichtungen und in den den Schülern zur Verfügung gestellten Unterkünften völlig untersagt. Diese Zustimmung wird stets schriftlich anhand der vom Zentrum zu diesem Zweck bereitgestellten Dokumente zum Ausdruck gebracht. Ebenso darf kein Unterrichtsmaterial vervielfältigt werden.
3.14. Wenn ein Schüler die Disziplinarregeln nicht befolgt, kann die Schule ihn oder sie auffordern, den Kurs abzubrechen. In diesem Fall würde das Geld nicht zurückerstattet.
3.15 Die Reservierung oder Stornierung von Kursen für den nächsten Tag ist nicht zulässig. Für detailliertere Informationen lesen Sie bitte die SOFTWARE-NUTZUNGSRICHTLINIE auf unserer Website.
BETRIEB DES KURS UND DES ALLGEMEINEN RESERVIERUNGSSYSTEMS DER SPANISCHKLASSE
4.1 PAU-Vorbereitungskurs
4.1.1. Jeder Schüler wählt bei der Anmeldung an der Schule für einen PAU-Vorbereitungskurs die Anzahl der Fächer aus, die er studieren möchte. Das PCE-System erfordert die Bewertung von 4 Fächern und das EBAU-System erfordert 6 Fächer. Daher ist es am häufigsten, 4 oder 6 Fächer auszuwählen, je nachdem, welches Bewertungssystem Sie absolvieren möchten (PAU oder EBAU).
4.1.2. Wenn der Student es wünscht, kann er oder sie die Vorbereitungsstunden für ein Fach (in der Regel die Stunden zur Vorbereitung einer Fremdsprache – Englisch oder Französisch) für den allgemeinen Spanischunterricht ändern. Der Kursplan und die unterschiedlichen Unterrichtszeiten werden von der Schule vor Kursbeginn bekannt gegeben. Dieser Zeitplan und diese Zeitpläne können während des Kurses geändert werden, wenn die Situation dies erfordert.
4.1.3. Das Basispaket des PAU-Vorbereitungskurses für das PCE-System umfasst:
– Vorbereitung von 4 Fächern oder 3 Fächern + Spanischunterricht
– Bildungsberatungsdienst
– Anpassungskurs an die Hochschulbildung in Spanien
Die Studierenden müssen an den PAU-Fachvorbereitungskursen persönlich teilnehmen. Sie können diese Kurse online besuchen, wenn Sie zu Beginn des Kurses noch kein Studienvisum erhalten haben, bis Sie dies persönlich tun können. Sie können wählen, ob sie an den Sitzungen im Zusammenhang mit dem Bildungsberatungsdienst und den Kursen des Anpassungskurses an eine höhere Ausbildung in Spanien im Online-Format teilnehmen möchten, sofern sie zuvor die obligatorische Mindestanwesenheit für den Erwerb des Zertifikats erfüllt haben Leistung.
4.1.4. Das Basispaket des PAU-Vorbereitungskurses für das EBAU-System umfasst zusätzlich zu den im vorherigen Punkt genannten Leistungen die Vorbereitung auf zwei weitere Fächer: Geschichte Spaniens und spanische Sprache und Literatur. Der Unterricht dieser beiden Fächer wird immer online abgehalten.
4.1.5. Allen Studierenden wird empfohlen, den Kurs im Oktober zu beginnen. Studierende, deren Spanischkenntnisse nicht ausreichen, um diesen Kursen zu Beginn des Kurses folgen zu können, können alle ihre Klassen auf allgemeine Spanischkurse umstellen und ab Januar mit den Kursen des PAU-Vorbereitungskurses (Fachvorbereitung) beginnen.
4.1.6. Sollte sich die Ankunft eines Schülers in Valencia verzögern, muss er seinen Unterricht online beginnen und ihn bei der Ankunft in Valencia persönlich fortsetzen. In diesen Fällen für Studierende, die ein Studienvisum benötigenUm den bürokratischen Prozess zu erleichtern, wird den Schülern empfohlen, von unserer Schule einen Anhang zum Zulassungsschreiben anzufordern, in dem die neuen Termine des Kurses in Valencia für den Schüler aufgeführt sind. Für den Fall, dass die vom Schüler erlittene Verzögerung ihn daran hindert, einen Präsenzkurs in Valencia von mindestens 30 Wochen zu absolvieren, wird unsere Schule dem Schüler unter Berücksichtigung der für den Kurs geplanten Termine die erforderlichen Wochen anbieten Kostenloser allgemeiner Spanischkurs, um sich einen 30-wöchigen Kurs in Valencia zu sichern, der dem Studenten die Möglichkeit gibt, eine NIE zu erhalten, die er in Zukunft in Spanien erneuern kann, wenn er seine Ausbildung in Spanien fortsetzt.
4.1.7. Die Schüler werden gebeten, pünktlich am Unterricht teilzunehmen, um die Klassenkameraden nicht zu stören. Wenn Sie mehr als 10 Minuten zu spät kommen, kann der Lehrer Ihnen die Teilnahme am Unterricht verweigern.
4.1.8. Bei Online-Kursen müssen die Schüler aus Sicherheitsgründen für alle korrekt mit ihrer Schülernummer und ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen auf den Kurs zugreifen. Die Kamera muss immer eingeschaltet sein und das Mikrofon muss eingeschaltet sein, wenn der Lehrer es für angemessen hält. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien kann zum Ausschluss aus dem Kurs führen.
4.1.9. Bitte behandeln Sie Ihre Klassenkameraden mit Respekt und Höflichkeit.
4.1.10. Essen und Trinken ist in den Klassenräumen nicht gestattet.
4.1.11. Wenn ein Schüler die Disziplinarregeln nicht befolgt, kann die Schule ihn oder sie auffordern, den Kurs abzubrechen. In diesem Fall würde das Geld nicht zurückerstattet.
4.1.12. Änderungen der individuellen Stundenpläne für jeden einzelnen Schüler sind nicht zulässig. Jede Änderung der Anwesenheit in anderen Fächern oder Kursarten muss vorab mit den Verantwortlichen der Schule abgestimmt werden.
4.1.13. Am Ende des Kurses erhalten alle Studierenden eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs. Um einen Leistungsnachweis zu erhalten, ist die Teilnahme an mehr als 80 % der im Kurs vereinbarten Lehrveranstaltungen verpflichtend. Der Leistungsnachweis wird am Ende des Kurses bzw. spätestens 4 Wochen vor Kursende ausgestellt.
4.2 Spanischkurs für den Zugang zum Master- oder höheren Abschluss
4.2.1. Jeder Schüler erwirbt bei der Anmeldung an der Schule für einen Spanischkurs für den Zugang zu einem Master- oder höheren Abschluss ein Paket von Dienstleistungen, das Folgendes umfasst:
- Allgemeiner Spanischkurs (von Oktober bis Ende Juni).
- DELE-Vorbereitungskurs (er ersetzt den allgemeinen Spanischunterricht, wenn dieser Vorbereitungskurs im März beginnt und bis zum Monat Mai für Studenten, die sich freiwillig dafür entscheiden). Die offizielle Anmeldung ist in der DELE-Prüfung nicht enthalten.
- Bildungsberatungsdienst.
- Kurs zur Anpassung an die Hochschulbildung in Spanien (Online-Format im Juli).
Die Schüler müssen persönlich am allgemeinen Spanischunterricht teilnehmen. Sie können diese Kurse online besuchen, wenn Sie zu Beginn des Kurses noch kein Studienvisum erhalten haben, bis Sie dies persönlich tun können. Sie können online an den Sitzungen im Zusammenhang mit dem Bildungsberatungsdienst und dem Anpassungskurs an eine höhere Ausbildung in Spanien teilnehmen, sofern sie zuvor die obligatorische Mindestanwesenheit für den Erhalt des Leistungszertifikats erfüllt haben.
4.2.2. Allen Studierenden wird empfohlen, den Kurs im Oktober zu beginnen. Sollte sich die Ankunft eines Schülers in Valencia verzögern, muss er seinen Unterricht online beginnen und ihn bei der Ankunft in Valencia persönlich fortsetzen. Dadurch wird ein homogener Studienverlauf aller Studierenden im Studiengang erreicht.
4.2.3 Für Studierende, die ein Studienvisum benötigenUm den bürokratischen Prozess zu erleichtern, wird den Schülern empfohlen, von unserer Schule einen Anhang zum Zulassungsschreiben anzufordern, in dem die neuen Termine des Kurses in Valencia für den Schüler aufgeführt sind. Für den Fall, dass die vom Schüler erlittene Verzögerung ihn daran hindert, einen Präsenzkurs in Valencia von mindestens 30 Wochen zu absolvieren, wird unsere Schule dem Schüler unter Berücksichtigung der für den Kurs geplanten Termine die erforderlichen Wochen anbieten Kostenloser allgemeiner Spanischkurs, um sich einen 30-wöchigen Kurs in Valencia zu sichern, der dem Studenten die Möglichkeit gibt, eine NIE zu erhalten, die er in Zukunft in Spanien erneuern kann, wenn er seine Ausbildung in Spanien fortsetzt.
4.2.4. Die Schüler werden gebeten, pünktlich am Unterricht teilzunehmen, um die Klassenkameraden nicht zu stören. Wenn Sie mehr als 15 Minuten zu spät kommen, kann der Lehrer Ihnen die Teilnahme am Unterricht verweigern.
4.2.5. Bei Online-Kursen müssen die Schüler aus Sicherheitsgründen für alle korrekt mit ihrer Schülernummer und ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen auf den Kurs zugreifen. Die Kamera muss immer eingeschaltet sein und das Mikrofon muss eingeschaltet sein, wenn der Lehrer es für angemessen hält. Die Nichteinhaltung dieser Richtlinien kann zum Ausschluss aus dem Kurs führen.
4.2.6. Bitte behandeln Sie Ihre Klassenkameraden mit Respekt und Höflichkeit.
4.2.7. Essen und Trinken ist in den Klassenräumen nicht gestattet.
4.2.8. Wenn ein Schüler die Disziplinarregeln nicht befolgt, kann die Schule ihn oder sie auffordern, den Kurs abzubrechen. In diesem Fall würde das Geld nicht zurückerstattet.
4.2.9. Änderungen der individuellen Stundenpläne für jeden einzelnen Schüler sind nicht zulässig. Bei einem Wechsel auf ein anderes Kursniveau ist eine vorherige Rücksprache mit den Verantwortlichen der Schule erforderlich.
4.2.10. Am Ende des Kurses erhalten alle Studierenden eine Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs. Um einen Leistungsnachweis zu erhalten, ist die Teilnahme an mehr als 80 % der im Kurs vereinbarten Lehrveranstaltungen verpflichtend. Der Leistungsnachweis wird am Ende des Kurses bzw. spätestens 4 Wochen vor Kursende ausgestellt.
5 Unterkunft
5.1. Unsere Schule fungiert lediglich als Vermittler zwischen Schülern und Grundstückseigentümern oder Unterkunftsunternehmen, um den Schülern die Unterbringung zu erleichtern Hispania, escuela de español. Die Schule beteiligt sich lediglich als Verwahrer der von den Schülern geleisteten Zahlungen, die anschließend an die Eigentümer der Wohnungen oder Beherbergungsunternehmen ausgezahlt werden. Daher muss jede Unzufriedenheit des Schülers mit der Unterkunft oder wenn rechtliche Maßnahmen ergriffen werden, direkt an den Eigentümer oder das Unternehmen gerichtet werden, das die Dienstleistung erbracht hat und von dem unsere Schule vollständig distanziert ist. Mit dem von unserer Schule angebotenen Vermittlungsservice setzen wir uns jedoch dafür ein, dass der Schüler ohne finanzielle Zuschläge eine neue Unterkunft findet.
5.2. Die Studierenden werden gebeten, die Unterlagen zu ihrer Unterkunft entsprechend den Anforderungen der Unterkunftsunternehmen zu unterzeichnen.
5.3. Zur Berechnung des Übernachtungspreises werden die Wochen immer von Samstag bis Samstag gezählt. Studierende können jedoch an jedem beliebigen Tag teilnehmen. Wenn Sie die Unterkunft nach Samstag verlassen möchten, müssen Sie für jeden Tag eine zusätzliche Nacht hinzufügen.
5.4. Wenn eine Unterkunft vereinbart wird, die mit einem Zulassungsbescheid für den Visumsantrag verbunden ist, nie Es kann ganz oder teilweise storniert werden, sodass der Student keinen finanziellen Ausgleich dafür verlangen kann. Im Falle einer Ablehnung des Studienvisums wird der Betrag für die Unterkunft zurückerstattet, es sei denn, der Student hat beschlossen, die Daten seiner Unterkunft zu blockieren, um die Verfügbarkeit sicherzustellen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.
5.5. Wenn der Unterkunftszeitraum nicht im Zulassungsbescheid angegeben ist, wird im Falle einer teilweisen Stornierung der Unterkunft eine Gebühr von 150 Euro erhoben und der Restbetrag zurückerstattet. Beträgt der Betrag des zu stornierenden Zeitraums weniger als 150 Euro, entspricht die Gebühr der Gesamtsumme des besagten Zeitraums, sodass kein Betrag zurückerstattet wird.
5.6. Als Stichtag für den Beginn der Unterbringung gilt der bei der Anmeldung angegebene Termin, der auch im Zulassungsbescheid angegeben wird. Für jede Änderung des Unterkunftsdatums würde ein Zuschlag von 150 € erhoben. Darüber hinaus konnte unsere Schule nicht die gleiche Reservierung garantieren (gleiche Dauer und Art der Unterkunft), obwohl sie dem Schüler immer eine Alternative anbieten würde, die eine solche haben könnte anderer Preis als die ursprüngliche Reservierung.
5.7. Unsere Schule kann nur die vom Schüler reservierte Unterkunft garantieren, d. h. die Unterkunft für den bezahlten Zeitraum. Wenn ein Schüler seine Unterkunft verlängern möchte, muss er die Verfügbarkeit bei der Schule prüfen. Daher besteht die einzige Möglichkeit, die Unterkunft für den gesamten Aufenthalt zu garantieren, darin, den gesamten Aufenthalt vollständig zu bezahlen. Um die Zahlung der Unterkunft flexibler zu gestalten, kann unsere Schule bei Langzeitstudenten eine monatliche Zahlung für die Unterkunft akzeptieren, sofern der Student die ersten drei Monate vor Beginn der Unterkunft (für seine Reservierung) bezahlt. Sobald also die erste monatliche Zahlung abgelaufen ist, zahlt der Student die nächste monatliche Zahlung (vierte monatliche Zahlung) und so weiter, bis die Zahlung abgeschlossen ist. Zu bestimmten Zeiten und aufgrund einer Nachfrage nach einer Unterkunft kann unsere Schule jedoch die Zahlung für einen längeren Zeitraum oder sogar die vollständige Zahlung für die Unterkunft verlangen, um die vom Schüler gewünschte Unterkunft zu gewährleisten.
5.8. Minderjährigen, die mit der Schule einen Unterbringungs- und Vormundschaftsvertrag abgeschlossen haben, wird ein von unserer Schule benannter Erziehungsberechtigter zugewiesen. Möchte der Minderjährige nach Ablauf der im Zulassungsbescheid genannten Aufenthaltsdauer die Unterkunft wechseln, muss der Minderjährige zwingend eine Bescheinigung der Eltern vorlegen. Darüber hinaus müssen Sie an unserer Schule die Gebühr für die notarielle Beurkundung des Vormundswechsels (100 €) bezahlen, sowie die Angaben zu Ihrem neuen Erziehungsberechtigten und Ihrer neuen Wohnadresse sowie einen Mietvertrag für die Wohnung vorlegen. Alle diese Unterlagen werden für den notariellen Prozess zum Wechsel des Erziehungsberechtigten benötigt.
5.9 Bei der Buchung einer Unterkunft über unsere Schule können Schüler eine der folgenden Optionen wählen:
a. Unterkunft für die gewählten Daten sperren:
In diesem Fall wäre die Unterkunft ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses reserviert. Sollte eine Anreise zum geplanten Termin nicht möglich sein, muss der Schüler unsere Schule mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Ankunftstermin informieren. Wenn der Student außerdem eine Terminänderung wünscht, wird eine Gebühr von 150 € erhoben. Unsere Schule kann die gewünschte Unterkunftsart für die neuen Termine nicht versprechen. In diesem Fall würde unsere Schule eine Alternative anbieten, die einen anderen Preis als die ursprüngliche Reservierung haben könnte. Diese Preisdifferenz würde dem Studenten in Rechnung gestellt, der die Kosten für die bereitgestellte Unterkunft entweder durch Zahlung der Differenz oder durch Verkürzung der Aufenthaltsdauer übernehmen würde.
Für den Fall, dass der Schüler die Schule nach Beginn des ausgewählten Unterkunftszeitraums über die Verzögerung informiert, wird ihm der Betrag in Rechnung gestellt, der dem Zeitraum entspricht, der ab dem geplanten Beginndatum verstrichen ist.
An alle Schüler, die eine Reservierung mit Unterkunft weniger als 15 Tage vor Beginn der Unterkunft vornehmen: Unsere Schule kann die Verfügbarkeit der Unterkunft nicht garantieren und wird den Schüler so schnell wie möglich kontaktieren, um dies zu bestätigen. Bei kurzfristigen Reservierungen besteht die Möglichkeit, die Unterkunft zum Zeitpunkt der Reservierung zu sperren.
B. Lassen Sie den Unterkunftszeitraum offen (blockieren Sie die Unterkunft nicht bei der Anmietung):
In diesem Fall wäre die Unterkunft zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht reserviert. Daher muss der Schüler vor seiner Ankunft in Valencia bei unserer Schule die Verfügbarkeit der gewünschten Unterkunftsart bestätigen. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Unterkünften zu manchen Jahreszeiten kann es sein, dass der Student seine Ankunft um mehrere Wochen verschieben muss, um die gewünschte Unterkunft zu erhalten.
Der Vorteil dieser Option besteht jedoch darin, dass der Student seine Unterkunft an seine sicheren Ankunftstermine anpassen kann, sodass keine Strafe für die Änderung des Datums anfällt, wie dies bei der vorherigen Option der Fall ist. Wenn der Schüler Termine für seine Unterkunft wünscht, zu denen die gewünschte Unterkunftsart nicht verfügbar ist, bietet unsere Schule eine Alternative an, die möglicherweise einen anderen Preis als die ursprüngliche Reservierung hat. Diese Preisdifferenz würde dem Studenten in Rechnung gestellt, der die Kosten für die bereitgestellte Unterkunft entweder durch Zahlung der Differenz oder durch Verkürzung der Aufenthaltsdauer übernehmen würde.
5.10. Die Unterkünfte stehen ausschließlich den Studierenden zur Verfügung, die sie mieten. Im Falle eines vorübergehenden Verlassens des Zimmers oder eines Besuchs ist die Schule zu benachrichtigen und der dem Aufenthalt des Gastes entsprechende Betrag zu zahlen. Minderjährige dürfen nicht in Wohngemeinschaften übernachten, es sei denn, sie tun dies zusammen mit ihren Lehrern/Betreuern und unter ihrer gesetzlichen Verantwortung.
5.11. Die Schlüsselübergabe für die Unterkunft erfolgt je nach vereinbartem Ankunftsservice.
5.12. Das Zimmer steht Ihnen immer ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Der Student könnte in der Unterkunft ankommen und in den Gemeinschaftsräumen warten, bis das Zimmer verfügbar ist.
5.13. Studierende, die nach 20:00 Uhr anreisen, müssen den Deluxe-Ankunftsservice anfordern. Andernfalls wird der Schlüssel zur Unterkunft an diesem Tag nicht ausgehändigt. Wenn Sie an diesem Tag lieber in einem Hotel übernachten möchten, kann Ihnen unsere Schule auf Wunsch bei der Reservierung behilflich sein.
5.14. Bei der Schlüsselübergabe für die Unterkunft ist eine Kaution in Höhe von 200 Euro zu hinterlegen. Im Schadensfall werden die Reparaturkosten von diesem Betrag abgezogen. Diese Kaution wird nach Beendigung des Aufenthalts und Rückgabe des Schlüssels unter Vorlage des Zahlungsbelegs zurückerstattet.
5.15. Am Tag der Abreise aus der Unterkunft muss das Zimmer sauber und aufgeräumt sein und ab 10:00 Uhr zur Verfügung stehen. Der Student darf sich an diesem Tag bis zur gewünschten Zeit in den Gemeinschaftsräumen der Wohnung aufhalten. Der Raum muss verschlossen und der Schlüssel an der dafür vorgesehenen Stelle auf dem Boden deponiert werden.
5.16. In bestimmten Fällen können wir aufgrund der Verfügbarkeit ein Superior-Zimmer anbieten, das normalerweise für Studenten reserviert ist, die ein eigenes Bad oder eine Klimaanlage wünschen oder ein Zimmer mit einem Mitbewohner teilen. Wenn dieser Umstand eintritt, fallen für dieses Zimmer keine zusätzlichen Kosten an, sodass der Student diesen Service zum Preis seiner Standardzimmerreservierung in Anspruch nehmen kann. Wenn es jedoch eine neue Reservierung gibt, die dieses Zimmer erfordert (bei der Anfrage „Deluxe-Extras“ oder weil es sich um ein Zimmer mit der Möglichkeit handelt, von zwei Schülern genutzt zu werden), behält sich unsere Schule das Recht vor, das Zimmer des Schülers zu beantragen Wir bieten kostenlose Unterstützung beim Umzug an.
5.17. Während Ihres Aufenthaltes in der Unterkunft ist die Einhaltung der Zusammenlebensregelung verpflichtend, die allen Studierenden in Apartments zugesandt wird. Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zum Ausschluss des Studierenden führen del alojamiento.
5.18. Unsere Schule kann nur die vom Schüler reservierte Unterkunft garantieren, d. h. die Unterkunft für den bezahlten Zeitraum. Wenn ein Schüler seine Unterkunft verlängern möchte, muss er die Verfügbarkeit bei der Schule prüfen. Daher besteht die einzige Möglichkeit, die Unterkunft für den gesamten Aufenthalt zu garantieren, darin, den gesamten Aufenthalt vollständig zu bezahlen.
Um die Zahlung der Unterkunft flexibler zu gestalten, kann unsere Schule bei Langzeitstudenten eine monatliche Zahlung für die Unterkunft akzeptieren, sofern der Student die ersten drei Monate vor Beginn der Unterkunft (für seine Reservierung) bezahlt. Sobald also die erste monatliche Zahlung abgelaufen ist, zahlt der Student die nächste monatliche Zahlung (vierte monatliche Zahlung) und so weiter, bis die Zahlung abgeschlossen ist. Zu bestimmten Zeiten und aufgrund einer Nachfrage nach einer Unterkunft kann unsere Schule jedoch die Zahlung für einen längeren Zeitraum oder sogar die vollständige Zahlung für die Unterkunft verlangen, um die vom Schüler gewünschte Unterkunft zu gewährleisten.
6. Anreisetag
6.1. Alle Studierenden werden per E-Mail über den Zeitpunkt des ersten Unterrichts informiert. Schülern, die ihren Kurs am Montag beginnen, wird empfohlen, am ersten Tag (Montag) um 08:30 Uhr zur Begrüßungstour in die Schule zu kommen.
6.2. Schüler, die über unsere Schule einen Unterkunftsvertrag abgeschlossen haben, müssen je nach Art der vertraglich vereinbarten Ankunft wie folgt vorgehen, um den Unterkunftsschlüssel abzuholen, abhängig von der zuvor gebuchten Ankunftsdienstleistung.
Anreiseservice:
- Ankunft Standard: Schlüsselübergabe in der Schule am Anreisetag von Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr und samstags und sonntags von 18:00 bis 20:00 Uhr.
- Ankunft Intelligente: Schlüsselübergabe in der Studentenunterkunft am Samstag und Sonntag von 09:00 bis 14:00 Uhr.
- Ankunft Luxus-: Abholung mit einem Fahrzeug am Flughafen oder am mit dem Transferverantwortlichen vereinbarten Treffpunkt zur vereinbarten Zeit. Von Montag bis Sonntag jederzeit erreichbar.
6.3. Die Schüler müssen der Schule im Voraus Datum, Uhrzeit und Einzelheiten der Reise mitteilen.
6.4. Die Schüler müssen die Schule über etwaige Verzögerungen bei ihrer Ankunft informieren. Die maximale Wartezeit für den Smart- und Deluxe-Ankunftsservice beträgt 1 Stunde ab der angegebenen Ankunftszeit. Liegt die Wartezeit nach 22:00 Uhr, wird der Sondernachttarif verrechnet.
6.5. Schüler, die montags bis freitags nach 19:00 Uhr oder samstags und sonntags nach 20:00 Uhr ankommen, müssen den Schultransportdienst beauftragen oder bis 9:00 Uhr am nächsten Tag warten, um zu ihrer Unterkunft zu gelangen.
7. Krankenversicherung
7.1. Die Schule kann den Schülern bei Bedarf eine kostenlose medizinische Versorgung durch einen Schularzt anbieten. Die Schule übernimmt jedoch keine weiteren medizinischen Kosten, die den Schülern möglicherweise entstehen. Aus diesem Grund muss jeder Studierende über eine eigene Krankenversicherung verfügen.
7.2. Die Schule kann Schülern aus Nicht-EU-Staaten gegen Aufpreis eine Krankenversicherung anbieten, wann immer der Schüler dies wünscht.
7.3. Die der Krankenversicherung entsprechende Zahlung wird nicht zurückerstattet.
8. Weitere schulische Dienstleistungen: Bibliothek und Nutzung von Tablets
8.1. Die Nutzung der Bibliotheksressourcen ist für alle Studierenden kostenlos.
8.2. Auch die Nutzung unseres Internetanschlusses ist für unsere Studierenden kostenlos. Die Schule verfügt über eine kostenlose WLAN-Zone, die von unseren Schülern genutzt werden kann.
9. So melden Sie sich an:
9.1. Über die Website: https://hispania-valencia.com/elige-tu-curso/
9.2. Per E-Mail: Bitte kontaktieren Sie uns info@hispania-valencia.com
9.3. In der Schule:
Hispania, escuela de español
Calle Cavanilles 6, Valencia 46010, Spanien
Bankverbindung für die Zahlung per Überweisung:
- Santander Bank
- Bankadresse: Calle Cavanilles 22, Valencia 46010, Spanien
– Begünstigter: Hispania, Educación y Comunicación SLU CIF: B98318264
– Kontonummer: IBAN: ES53 0049 0621 1525 1057 3243 SWIFT oder BIC: BSCHESMMXXX
- Bitte immer angeben
- Menge
- Vollständiger Name des Studierenden und / oder die Profactura-Nummer.
Informationen gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 34/2002 vom 11. Juli über Dienste der Informationsgesellschaft und elektronischen Handel.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 10 des Gesetzes 34/2002 vom 11. Juli über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft und des elektronischen Geschäftsverkehrs (im Folgenden LSSI-CE) wird es ausdrücklich, genau und eindeutig sowohl den Empfängern der Dienstes und an die zuständigen Stellen über die folgenden Aspekte im Zusammenhang mit dem Diensteanbieter der Informationsgesellschaft:
NAME / FIRMENNAME
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HISPANIA EDUCATION AND COMMUNICATION, SLU
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CIF / NIF
|
B98318264
|
AKTIVITÄT / UNTERNEHMENSZWECK
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SPRACHE LEHREN
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UNTERNEHMEN / BERUFLICHE ADRESSE
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C/BERNAT Y BALDOVÍ, 3 46010 – VALENCIA (Valencia/València)
|
.
|
963510505
|
FAX
|
963511651
|
E-MAIL-ADRESSE
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info@hispania-valencia.com
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WEBADRESSE
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hispania-valencia.com
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REGISTRIERUNGSDATEN IM HANDELSREGISTER / ÖFFENTLICHE REGISTRIERUNG
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Valencia Mercantile Registry Volume: 9274, Book: 6557, Folio 84, Section 8, Seite: V141968 Registrierung oder Anmerkung: 1
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Informationen gemäß den Bestimmungen des Organgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten.
INFORMATIONSPRINZIP
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Artikel 5 des Organgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten (LOPD) informiert die Schule genau und unmissverständlich über die vom Empfänger der Dienstleistung in den Online-Formularen angegebenen Daten auf unserer Website sowie alle anderen Mittel zur Erhebung von Schuldaten, einschließlich derjenigen, die während der Beziehung des Empfängers zu unserem Unternehmen erstellt wurden, werden in den HISPANIA-Dateien verarbeitet. EDUCACION Y COMUNICACION, SLU Diese Dateien werden ordnungsgemäß an das Generalregister der spanischen Datenschutzbehörde gemeldet, um die Aufrechterhaltung und Einhaltung der zwischen dem Empfänger der Dienstleistung und unserem Unternehmen geschaffenen Beziehung sowie die Erbringung der Dienstleistungen sicherzustellen . verlinkt. Darüber hinaus teilt die Schule in Übereinstimmung mit dem LOPD und dem Gesetz 34/2002 vom 11. Juli über Dienste der Informationsgesellschaft und elektronischen Handel (LSSI-CE) mit, dass Ihre Daten für die Durchführung kommerzieller und höflicher Kommunikation im Zusammenhang mit unserer Website verwendet werden können juristische Person. Diese Mitteilungen können per Telefon, Post, Fax, E-Mail und anderen gleichwertigen elektronischen Kommunikationsmitteln erfolgen. Ebenso können die Daten des Empfängers übermittelt werden, wenn die Situation dies für den Aufbau, die Einhaltung und die Kontrolle der Beziehung zwischen dem Empfänger und unserem Unternehmen erfordert. Eine Übermittlung kann auch in den Fällen erfolgen, in denen dies durch ein Rechtsinstrument mit Rechtskraft zulässig ist, insbesondere in den folgenden Fällen: a) Verarbeitung oder Übermittlung von Daten zur Wahrung des berechtigten Interesses des Verantwortlichen für die Akte oder den geschützten Übertragungsempfänger durch diese Regelung; b) Verarbeitung oder Übermittlung von Daten, die der Verantwortliche zur Erfüllung einer in dieser Verordnung genannten Verpflichtung benötigt.
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Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten zu den im vorigen Abschnitt beschriebenen Zwecken wird durch die Markierung des dafür vorgesehenen Kästchens auf unserer Website verstanden.
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Der Empfänger des Dienstes ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Genauigkeit der bereitgestellten Daten, handelnd HISPANIA EDUCACION Y COMUNICACION, SLU nach Treu und Glauben als reiner Leistungserbringer. Für den Fall, dass der Empfänger des Dienstes ohne seine Zustimmung falsche oder fremde Daten angibt, wird er persönlich auf HISPANIA EDUCACION Y COMUNICACION, SLU, Betroffene oder Interessierte, die spanische Datenschutzbehörde und gegebenenfalls die regionalen Datenschutzbehörden über die sich aus diesem Umstand ergebenden Verantwortlichkeiten. HISPANIA EDUCACION Y COMUNICACION, SLU sammelt über seine Website keine Daten von Personen unter vierzehn Jahren. Für den Fall, dass eine Person unter vierzehn Jahren ihre Daten über die dafür vorgesehenen Formulare auf unserer Website oder auf einem anderen Weg zur Erhebung bereitstellt, werden sie unverzüglich nach Kenntniserlangung vernichtet. Um die Bestimmungen von Artikel 4.3 der LOPD einzuhalten, verpflichtet sich der Empfänger der Dienstleistung, dies an HISPANIA EDUCACION Y COMUNICACION, SLU die eintretenden Änderungen Ihrer Daten, damit diese jederzeit wahrheitsgemäß auf Ihre aktuelle Situation reagieren.
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HISPANIA EDUCATION AND COMMUNICATION, SLU. verpflichtet sich, seiner Geheimhaltungspflicht in Bezug auf personenbezogene Daten und seiner Aufbewahrungspflicht nachzukommen, und trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten und deren Veränderung, Verlust, unbefugte Behandlung oder Zugriff unter Berücksichtigung des Standes der Daten zu verhindern Technologie, die Art der gespeicherten Daten und die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, unabhängig davon, ob sie durch menschliches Handeln oder die physische oder natürliche Umgebung entstehen, entwickelt in Titel VIII des Königlichen Dekrets 1720 / 2007 vom 21. die Entwicklung des Organgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten.
Ausübung von Rechten
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des LOPD und des Königlichen Dekrets 1720/2007 vom 21. Dezember, das die Verordnungen für seine Entwicklung genehmigt, kann der Empfänger des Dienstes jederzeit seine Zugangsrechte, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Person, die für die Akte oder Behandlung verantwortlich ist, eine Fotokopie Ihres Personalausweises beifügen.
VERANTWORTLICH FÜR DIE DATEI ODER BEHANDLUNG
Die verantwortliche Person für die Akte oder die Behandlung ist HISPANIA EDUCACION Y COMUNICACION, SLU, mit Benachrichtigungsadresse: C/ Cavanilles, 6 46010 – VALENCIA (Valencia/València).
BILDRECHTE
Ebenso der Student, im Rahmen der Beziehung mit HISPANIA EDUCACION Y COMUNICACION, SLUIn Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Organgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden LOPD) stimmt er ausdrücklich und unmissverständlich der Veröffentlichung Ihres Bildes, verstanden als personenbezogene Daten, in der Werbung zu Broschüren unserer Schule oder Website mit dem Zweck, die Kurse unserer Schule zu bewerben. In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des LOPD und des Königlichen Dekrets 1720/2007 vom 21. Dezember, mit dem die Verordnungen für deren Entwicklung genehmigt werden, kann der Kunde jederzeit sein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch ausüben und sich dabei an Folgendes richten: HISPANIA EDUCACION Y COMUNICACION, SLU, mit Adresse in C / BERNAT Y BALDOVI, 3, CP 46010, VALENCIA mit einer Fotokopie Ihres Personalausweises.
VERTRAGSBEDINGUNGEN MIT HISPANIA, SCHULE FÜR SPANISCH 2024-2025
Bitte lesen Sie die nachfolgenden Vertragsbedingungen sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wir helfen Ihnen gerne weiter.
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Die einzige formelle Voraussetzung für die Einschreibung in einen unserer Kurse ist, dass die Studierenden über 18 Jahre alt sein müssen. Minderjährige benötigen die Erlaubnis ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten, da unser Unternehmen keine Verantwortung für die Schüler übernimmt, sobald diese das Schulgelände verlassen. Minderjährige, die in Gruppen reisen, benötigen die Aufsicht eines Betreuers.
1.2. Die Mindest- und Höchstdauer jedes Kurses, die Starttermine und die akademischen Voraussetzungen für die Einschreibung hängen von der jeweiligen Kursart ab. Schüler finden diese Informationen auf unserer offiziellen Website oder in den Informationsbroschüren der Schule.
1.3. Vor Beginn des Kurses wird das Niveau des Studierenden durch einen schriftlichen Test festgestellt. Wenn der Schüler mit dem Ergebnis nicht einverstanden ist, hören wir gerne seinen Standpunkt und bewerten seine Ergebnisse durch schriftliche und mündliche Tests erneut, um sein Sprachniveau festzustellen.
1.4. Allgemeine Spanischkurse Es gibt eine bestimmte, vom Schüler wählbare Gesamtstundenzahl, die jeder Schüler bei der Einschreibung an unserer Schule in Form eines Stundenpakets (Stundenbonus) erhält. Der Schüler kann die Ressourcen der Schule nutzen, während er oder sie einen laufenden Kurs hat, dh solange der Schüler seinen Unterricht nicht abgebrochen hat. Das Stundenpaket gilt nicht als aktiv, wenn der Student seinen Kurs ausgesetzt hat. Die Stundenpakete haben kein Ablaufdatum, um sie zu verwendenDas bedeutet, dass die Studierenden sie zu dem von ihnen benötigten Zeitpunkt ohne zeitliche Frist nutzen können. Auf diese Weise können die Schüler die gekauften Lektionen besuchen, unabhängig davon, wie viel Zeit sie für die Teilnahme an allen Lektionen benötigen.
Die einzige Ausnahme dazu sind Studierende mit einem Studentenvisum, die verpflichtet sind, innerhalb der in ihrem Studentenvisum angegebenen Zeit mindestens 80 % der Kurse zu besuchen. Sobald ihr Studentenvisum abgelaufen ist, können sie nur noch maximal 20 % der gebuchten Kurse nachholen. In allgemeinen SpanischkursenDer Präsenzunterricht findet in reduzierten Gruppen mit in der Regel maximal 12 Präsenzschülern statt, die nur in besonderen Fällen überschritten wird. Beachten Sie, dass dieser Unterricht im Hybridformat durchgeführt werden kann, d. h. mit Schülern, die gleichzeitig online lernen, und Schülern, die an der Schule lernen, sodass die Gesamtzahl der Schüler mehr als zwölf betragen kann.
1.5 Spezielle Kurse, also alle Kurse, die nicht nur allgemeines Spanisch anbieten (Vorbereitungs-DELE-Kurse, Universitätslehrgangskurse-PAU-Vorbereitung, Marketingkurs, Spanisch- und Kulturkurs, Spanischkurs für den Zugang zum Master-Abschluss und ELE-Lehrerausbildungskurs), im Gegensatz zu den Allgemeine Spanischkurse, sind für bestimmte Zeiträume gebucht, daher ist es nicht gestattet, Unterrichtsstunden zu nehmen, an denen ein Schüler nicht teilgenommen hat. Der Inhalt dieser Kurse kann allgemeines Spanisch mit anderen Fächern oder einfach anderen Fächern aus der spanischen Sprache kombinieren. Im Spezielle Kurse der Präsenzunterricht findet nicht in reduzierten Gruppen statt und kann auch in hybrider oder gemischter Form angeboten werden.
1.6. Die Anzahl der Stunden, die den Schülern empfohlen wird, um zu Hause zu lernen, entspricht in etwa der Anzahl der Unterrichtsstunden, die sie pro Woche haben. Dies ist jedoch nicht verpflichtend und die Schule wird den Schülern nur dann ergänzende Hausaufgaben zuweisen, wenn sie diese erledigen möchten.
1.7. Die Gruppen der Allgemeiner Spanischkurs Die Kurse richten sich nach dem Niveau der Schüler, ohne Alters-, Geschlechts- oder Nationalitätsbeschränkung. Allerdings wird die Schule, wann immer möglich, versuchen, multikulturelle Gruppen mit Schülern ähnlichen Alters und einer möglichst geringen Anzahl von Personen zu bilden, die dieselbe Sprache sprechen.
1.8 Allgemeine Spanischkurse haben eine Dauer von 2 Stunden (110 Minuten Unterrichtszeit). Spezielle Kurse kann eine Dauer von 2 Stunden haben (110 Minuten Unterrichtszeit) oder 1 Stunde (55 Minuten Unterrichtszeit) je nach Art des Kurses.
1.9. Praktischer Unterricht wird, sofern er in einen Kurs integriert ist, immer vorher von einem Lehrer vereinbart und betreut. Die am Unterricht teilnehmenden Schüler nehmen kostenlos am Unterricht teil und nehmen freiwillig teil.
1.10. Die Schule verfügt über 30 Klassenzimmer, in denen der Unterricht stattfindet; Der Unterricht verteilt sich auf das Hauptgebäude und zwei angrenzende Klassengebäude. Darüber hinaus finden zeitweise einige Kurse außerhalb der Klassenzimmer statt, entweder auf den Terrassen oder an anderen Orten in der Stadt. Die Studierenden werden immer im Voraus über diese „Experimentalkurse“ informiert und haben immer die Wahl, ob sie daran teilnehmen möchten oder nicht, und haben die Möglichkeit, bei Bedarf an regulären Kursen teilzunehmen. Für diese „Experimentalkurse“ fallen keine zusätzlichen Kosten an und sie beinhalten daher auch keine spezielle Krankenversicherung für diesen Bereich. Die Studierenden können den Abschluss einer solchen Versicherung zwar beantragen, sollten dies aber auch wünschen. Aus diesem Grund kann unser Unternehmen nicht für Umstände verantwortlich gemacht werden, die während dieser Aktivitäten außerhalb der Schuleinrichtungen auftreten können.
1.11. Um auf ein höheres Niveau aufzusteigen, kann die Schule von den Schülern verlangen, dass sie eine schriftliche und mündliche Prüfung ablegen, um ihr Sprachniveau zu bestätigen. Studierende können jederzeit darum bitten, diese Prüfung abzulegen, wenn sie sich dazu bereit fühlen. Die Abteilung für akademische Koordination der Schule ist für die Vorbereitung und Benotung dieser Prüfungen verantwortlich.
1.12. Am Ende des Kurses können die Studierenden eine erhalten Leistungsnachweis, aus dem das vom Schüler erreichte Niveau hervorgeht, zusammen mit einem detaillierten Bericht über die erworbenen Sprachkenntnisse und die Gesamtzahl der besuchten Stunden. Um dieses Zertifikat zu erhalten, Die Schüler müssen mindestens 80 % des Unterrichts besucht haben. Studierende von Blended-Studiengängen müssen mindestens 80 % ihrer Lehrveranstaltungen sowohl im Präsenzteil als auch im Online-Teil der Lehrveranstaltungen besucht haben, um das Leistungszertifikat erhalten zu können. Der verbleibende Prozentsatz der Kurse, bis zu einem Maximum von 20 %, kann in Zukunft als allgemeiner Spanischunterricht belegt werden. Wenn der Student einen anderen Kurs besuchen möchte, muss er oder sie die Preisdifferenz zwischen dem allgemeinen Spanischkurs und dem Kurs, den er oder sie besuchen möchte, zahlen und zwar jeweils eine Stunde später. Studierende, die in der Modalität „Beobachter“ studieren, erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit der Gesamtzahl der Stunden ihres Kurses, aus der hervorgeht, dass dieser Kurstyp keine aktive Teilnahme des Studenten am Unterricht zulässt und daher keine Bewertung erfolgt. Aus diesem Grund werden hier nur die Gesamtstundenzahlen des Kurses genannt, ohne das Niveau der Lehrveranstaltungen anzugeben, da die Studierenden dieses frei wählen können. Daher müssen Studierende der „Beobachter“-Modalität, die ein Leistungszertifikat für den Kurs erhalten möchten, die entsprechende Anzahl an Stunden für jedes Niveau absolvieren und die Leistung jedes Niveaus durch eine Prüfung nachweisen.
1.13 Der Zulassungsbescheid für den Kurs wird nur ausgestellt, wenn der Student ist Einschreibung in die Schule oder bei Buchung eines neuen Kurses (Kurserneuerung). Wenn ein ausländischer Student noch Unterrichtsstunden aus einem früheren Kurs übrig hat, wird der neue Annahmeschreiben zählt nur die Stundenzahl für den neuen Kurs. Die Schule behält sich das Recht vor, den Schülern die Möglichkeit anzubieten, die verbleibenden Stunden des ersten Kurses in ihrem nächsten Kurs zu verwenden.
1.14. Feiertage in Valencia (Spanien), an denen die Schule geschlossen bleibt, werden auf der Website und in den offiziellen Dokumenten der Schule bekannt gegeben. Kurse, die an Feiertagen stattfinden, können zu einem späteren Zeitpunkt besucht werden
2. Anmeldung und Kursreservierung
2.1. Um einen Platz in unserem Kurs zu bestätigen, müssen Studierende entweder die gesamten Programmkosten bezahlen oder eine erste Anzahlung in Höhe von 150 Euro leisten. Wenn sich die Studierenden für die Zahlung von nur 150 Euro entschieden haben, müssen sie den Restbetrag am ersten Kurstag in der Schule entweder in bar oder per Kreditkarte bezahlen. Studierende, die ein Kurs- und Unterkunftsprogramm buchen, müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung die volle Kursgebühr oder eine Anzahlung von 150 € zuzüglich der vollen Unterkunftsgebühr bezahlen. Wenn ein Student ein Visum benötigt, muss der volle Betrag der Kursgebühr bezahlt werden, damit die Schule den Zulassungsbescheid für den Kurs ausstellen kann. Dieses Dokument wird zum Zeitpunkt der Bezahlung des Kurses jedem Studenten ausgehändigt, der es benötigt, dh jedem Nicht-EU-Studenten, der für einen Kurs von mehr als 12 Wochen eingeschrieben ist. Die einzige Ausnahme von der Nichtausstellung des Schreibens besteht, wenn der Student seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien nachweist und daher kein Studentenvisum beantragen muss. Gruppen müssen 50 % des Programmpreises bezahlen, um die Buchung zu bestätigen, und eine zweite Zahlung mit den restlichen 50 % mindestens 15 Tage vor der Ankunft der Gruppe in Valencia leisten.
2.2. Wenn ein Student eine Buchungsbestätigung von der Schule erhalten möchte, um sich um ein Stipendium zu bewerben, oder einen Zulassungsbescheid, um ein Visum zu erhalten, ist die vollständige Bezahlung des Kurses erforderlich, um das oben genannte Dokument zu erhalten. In diesen Fällen ist eine Rückerstattung des Kurspreises nicht möglich und die Schule wendet nicht die üblichen Stornierungsbedingungen an. Im Falle einer Visumsverweigerung lesen Sie bitte Punkt 4 dieses Abschnitts.
2.3. Wenn ein Kurs von einem Schüler abgesagt wird, der kein Visum benötigt, erstattet die Schule abhängig von der verbleibenden Zeit bis zum Kursbeginn folgende Beträge zurück:
- Stornierung mindestens 1 Woche vor Kursbeginn: Rückerstattung des bezahlten Gesamtbetrages.
- Stornierung weniger als eine Woche vor Kursbeginn: Rückerstattung des gesamten Kurspreises (falls bereits vollständig bezahlt), mit Ausnahme der Anzahlung (150 Euro).
- Sobald der Kurs begonnen hat, ist keine Rückerstattung (weder teilweise noch vollständig) möglich.
2.4 Nach Ausstellung des Zulassungsbescheids (bzw. der Buchungsbestätigung) durch unsere Schule können Studierende, die ein Studentenvisum benötigen, ihren Kurs nur unter folgenden Bedingungen stornieren:
– Wenn das Visum verweigert wird: Der Schüler muss der Schule das offizielle Schreiben der spanischen Botschaft oder des spanischen Konsulats mit der Verweigerung des Visums oder dem Verzicht vorlegen, ein offizielles Dokument, aus dem hervorgeht, dass er/sie auf die Beantragung des Visums verzichtet hat. Im Falle einer Visumsverweigerung kann unsere Schule den Schüler auffordern, bei der Botschaft oder dem Konsulat Berufung einzulegen, wenn die Schule dies für angemessen hält. Auf Wunsch des Schülers hilft die Schule bei der Vorbereitung des Einspruchs. Wird auch der Einspruch abgelehnt oder hält unsere Schule den Einspruch für nicht gerechtfertigt, Der Student erhält die Rückerstattung des für den Kurs und die Unterkunft gezahlten Preises, abzüglich der Servicegebühr, die sich wie folgt beläuft:
- Zulassungsbescheid für Langzeitkurse (13 Wochen oder mehr), per E-Mail und/oder Post, für Studentenvisum: Eine Gebühr von 300 Euro vom gezahlten Gesamtbetrag wird dem Studenten abgezogen.
- Zulassungsbescheid für Kurzzeitkurse (bis zu 12 Wochen), per E-Mail und/oder Post, für andere Visa: Eine Gebühr von 200 Euro vom gezahlten Gesamtbetrag wird dem Studenten abgezogen.
- Darüber hinaus tragen die Studierenden die Versandkosten der Versandunternehmen sowie die Banküberweisungsgebühren, die Krankenversicherung, die notarielle Dokumentation, die Vertretungsdokumentation für die Vormundschaft Minderjähriger und alle anderen über unsere Schule von externen Anbietern angeforderten Dienstleistungen.
Falls der Student mit einem anderen Visum reisen kann, kann er/sie die Anzahl der Stunden, die der Höhe der Servicegebühr entspricht, als Kursgutschrift erhalten.
Im Falle einer Ablehnung des Visums beträgt die Frist für die Beantragung einer Rückerstattung ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung der Buchungsbestätigung. Daher erfolgt keine Rückerstattung, wenn die Rückerstattung später als das geplante Ende des Kurses beantragt wird, das im Zulassungsbescheid zu finden ist. Aus diesem Grund müssen die Studierenden einen Anhang zu ihrem Zulassungsbescheid anfordern, um den Starttermin ihres Kurses zu verschieben, wenn sie noch auf die Antwort der Behörden bezüglich ihres ausstehenden Visumstatus warten. Wenn der Student den Anhang zu seinem Zulassungsbescheid nicht angefordert hat, um den Beginn seines Kurses zu verschieben, gilt als Referenztermin das im Zulassungsbescheid angegebene Startdatum. Es erfolgt daher keine Rückerstattung für die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits absolvierten Kurse.
Alle Studenten, die ein Studentenvisum in Valencia beantragt haben müssen ihren Unterricht an dem offiziellen Datum ihres Kurses beginnen, das in ihrem Zulassungsbescheid angegeben ist. Im Falle einer Ablehnung erfolgt keine Rückerstattung. Der Schüler kann jedoch die Gesamtzahl der Vor-Ort-Lektionen in Online-Lektionen ändern, falls er nicht in Valencia bleiben kann.
Wenn das Visum genehmigt wird: Der Kurs kann nicht storniert werden, und es kann kein Betrag für den Kurs oder die Unterkunft zurückerstattet werden. Da die Schüler zur Teilnahme am Kurs verpflichtet sind, informiert die Schule bei Nichterscheinen die zuständigen Behörden.
2.5. Unsere Schule kann nicht für zusätzliche Zahlungen haftbar gemacht werden, die Schüler an Agenturen leisten, die mit uns zusammenarbeiten. Daher wird jeder Prozentsatz einer Zahlung, der dem Schüler zurückerstattet wird, anhand unserer Standardpreise (veröffentlicht auf unserer offiziellen Website) berechnet, wobei etwaige zusätzliche Zahlungen außerhalb unserer Schule nicht berücksichtigt werden.
2.6. Wenn ein Kurs vom Schüler unterbrochen oder abgebrochen wird, nachdem er bereits begonnen hat, ist die Schule nicht in der Lage, den Betrag für die verbleibenden Kurse zurückzuerstatten. Der Schüler erhält jedoch einen Gutschein mit der Anzahl der verbleibenden Stunden, den er einlösen kann, wann immer er den Unterricht wieder aufnehmen möchte.
2.7. Unter keinen Umständen dürfen die Schüler ihre verbleibenden Klassen tauschen oder verkaufen. Falls ein Schüler unter Angabe der Identität eines anderen Schülers am Unterricht teilnimmt, wird unsere Schule die Behörden informieren.
2.8. Der Krankenversicherungsbeitrag ist nicht erstattungsfähig.
2.9. Im Falle einer Rückerstattung beträgt die geschätzte Zeit für die Rückerstattung durch unsere Schule einen Monat, es kann jedoch auch bis zu drei Monate dauern. In Ausnahmefällen kann es auch länger dauern. Der/die Studierende ist sich darüber im Klaren, dass er/sie unter keinen Umständen Anspruch auf eine Entschädigung wie etwa Verzugszinsen für die Zeit hat, die bis zum Erhalt der Rückerstattung verstrichen ist.
2.10. Der Kursbeginn kann auf Wunsch des Studierenden jederzeit und ohne zusätzliche Kosten verschoben werden.
2.11. Die oben beschriebenen Stornobedingungen gelten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufgrund höherer Gewalt können sie geändert werden.
3. Funktionsweise des Kurses und des Reservierungssystems für allgemeine Spanischkurse:
3.1. Sobald sich die Schüler für einen allgemeinen Spanischkurs der Schule angemeldet haben, werden ihnen Stundenguthaben zugeteilt, mit denen sie ihren Unterricht buchen können. Die Anzahl der Stundengutschriften der Studierenden entspricht der insgesamt gebuchten Stundenzahl (in Form der Lehrveranstaltungsart und Anzahl der Wochen). Beispiel: Ein Intensivkurs (10 Stunden pro Woche) über insgesamt 4 Wochen würde 40 Stunden Credit entsprechen.
3.2. Jeder Schüler kann seine Anwesenheit und seinen Wochenplan persönlich verwalten und somit die Anzahl der Unterrichtsstunden, die er pro Woche besucht, variieren. Die einzigen Einschränkungen bei Änderungen an ihrem Stundenplan sind das Niveau der Schüler, die Anzahl der täglich für ihr Niveau geplanten Unterrichtsstunden und die maximale Quote von 12 Schülern pro Klasse.
3.3. Die Stundenpakete für Studierende haben keine zeitlich begrenzte Dauer, außer für Studierende mit einem Studentenvisum, die auf die in ihrem Visum angegebene Zeit begrenzt sind. Im Falle einer Verlängerung, also des Kaufs eines neuen Kurses, können maximal 20 % der Stunden des vorherigen Kurses wiederhergestellt werden. Die Schüler können diese Stunden nur als allgemeine Spanischkurse belegen (oder sie können durch Zahlung der entsprechenden Preisdifferenz auf einen anderen Kurs umgestellt werden) und werden im neuen Zulassungsbescheid der Schule nicht berücksichtigt.
3.4. Der Preis pro Stunde variiert in einigen Kursen je nach der Gesamtstundenzahl im Stundenpaket. Diese können nicht addiert werden, um einen besseren Stundenpreis zu erhalten. Sobald die Stunden des Pakets aufgebraucht sind, kann der Student den Kurs verlängern, indem er den gleichen Preis pro Stunde wie im vorherigen Paket zahlt. Um einen besseren Stundenpreis zu erhalten, muss der Student ein größeres Stundenpaket auf einmal kaufen.
3.5. Die im Rahmen einer bestimmten Kursart erworbenen Stunden können nur gegen Bezahlung der Differenz des Stundenpreises für die neuen Kurse in Stunden eines anderen Kurses umgewandelt werden. Wenn der Kurs, in den der Student wechseln möchte, günstiger pro Stunde ist als der aktuelle Kurs, erhält der Student eine höhere Anzahl an Kursen.
3.6. Studierende, die einen Langzeit-Spanischkurs oder einen Spanischkurs für den Zugang zu einem Masterabschluss erworben haben, können auch am DELE-Vorbereitungskurs teilnehmen, zu dem sie während des gesamten Studienjahres, für das sie sich eingeschrieben haben, Zugang haben. Sobald dieser Zeitraum abgelaufen ist, können sie die verbleibenden Stunden als allgemeinen Spanischkurs nutzen.
3.7. Jedes Stundenpaket ist persönlich und nicht übertragbar und kann daher nicht auf mehrere Studierende aufgeteilt werden.
3.8. Die Kurse, die sich von den allgemeinen Spanischkursen unterscheiden (DELE-Vorbereitung, ELE-Lehrerausbildung, Prüfungsvorbereitung für den Universitätszugang…), haben eine bestimmte Dauer und werden daher nicht durch das Stundenpaketsystem verwaltet. Die Buchung erfolgt jeweils für die Dauer dieser Kurse und es ist daher nicht möglich, Kurse nachzuholen, an denen ein Student nicht teilnehmen konnte.
3.9. Um Kurse wöchentlich zu buchen oder zu stornieren, nutzt der Schüler die von unserer Schule zu diesem Zweck bereitgestellte Software. Von Beginn des Kurses an stehen den Studierenden in ihrem Profil auf unserer Website Online-Tutorials zur Bedienung unserer Software zur Verfügung. Die Software bietet den Studierenden maximale Flexibilität, sodass sie ihr Stundenguthaben nach ihren Wünschen verwalten und alle ausgefallenen Kurse nachholen können. Die Mindestfrist für eine Reservierung oder Stornierung beträgt 2 Tage vor Kursbeginn. Das bedeutet, dass Kurse am Vortag nicht gebucht oder storniert werden können. Wenn der Schüler den Kurs nicht gebucht hat, muss er vor dem Betreten des Klassenzimmers an der Rezeption um Erlaubnis bitten, da die maximale Anzahl der pro Unterrichtsstunde zugelassenen Schüler 12 Personen beträgt. Wenn ein Schüler ohne vorherige Reservierung an einem Kurs teilnimmt, besteht die Möglichkeit, dass die Lektion Stoff enthält, den der Schüler bereits gelernt hat.
3.10. Wir bitten die Schüler, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, um ihre Klassenkameraden nicht zu stören. Wenn der Schüler mehr als 15 Minuten zu spät kommt, hat die Schule möglicherweise seinen Platz im Unterricht an einen anderen Schüler vergeben, der, ohne den Unterricht vorher gebucht zu haben, darum gebeten hat, am Unterricht teilzunehmen. Wenn die maximale Teilnehmerzahl von 12 Schülern erreicht ist, wird dem Schüler, der mehr als 15 Minuten zu spät erscheint, der Zutritt zum Unterricht verwehrt.
3.11. Wir bitten unsere Schüler, ihre Klassenkameraden mit Respekt und guten Manieren zu behandeln.
3.12. Essen und Trinken in den Klassenräumen ist nicht gestattet.
3.13. Die vollständige oder teilweise Audio- oder Videoaufzeichnung in der Schule und in den von der Schule zur Verfügung gestellten Unterkünften ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Schulleitung sowie des Schulpersonals und aller auf den Bildern abgebildeten Schüler strengstens untersagt. Diese Zustimmung muss immer schriftlich erfolgen, wobei die von der Schule zu diesem Zweck bereitgestellten Unterlagen zu verwenden sind. Ebenso dürfen keine Unterrichtsmaterialien vervielfältigt werden.
3.14. Falls ein Schüler die Disziplinarregeln nicht befolgt, behält sich die Schule das Recht vor, den Schüler zum Abbruch des Kurses aufzufordern. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.
3.15. Eine Stornierung oder Buchung von Unterrichtsstunden für den Folgetag ist nicht möglich. Ausführlichere Informationen finden Sie in der detaillierten SOFTWARE-NUTZUNGSRICHTLINIE auf unserer Website.
BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN ZUGANG ZUR HOCHSCHULBILDUNG IN SPANIEN
4.1 PAU-Vorbereitungskurs
4.1.1 Jeder Schüler wählt bei der Anmeldung zu einem PAU-Vorbereitungskurs an der Schule die Anzahl der Fächer aus, die er/sie studieren möchte. Das PCE-System erfordert die Bewertung von 4 Fächern und das EBAU-System von 6 Fächern. Daher ist es am häufigsten, 4 oder 6 Fächer auszuwählen, je nachdem, welches Bewertungssystem Sie studieren möchten (PAU oder EBAU).
4.1.2. Wenn der Student es wünscht, kann er/sie die Vorbereitungsstunden für ein Fach (in der Regel die Stunden, die der Vorbereitung einer Fremdsprache gewidmet sind – Englisch oder Französisch) durch Spanischstunden ersetzen. Der Stundenplan und die verschiedenen Stundenpläne werden von der Schule vor Kursbeginn bekannt gegeben. Dieser Stundenplan kann während des Kurses geändert werden, wenn die Situation dies erfordert.
4.1.3. Das Basispaket des PAU-Vorbereitungskurses für das PCE-System umfasst:
– Vorbereitung von 4 Fächern oder 3 Fächern + Spanischunterricht
– Bildungsberatungsdienst
– Anpassungskurs an die Hochschulbildung in Spanien
Die Studierenden müssen persönlich am Unterricht teilnehmen, um die Fächer auf die PAU vorzubereiten. Sie können diese Kurse online besuchen, wenn Sie zu Beginn des Kurses noch kein Studentenvisum erhalten haben, bis Sie die Möglichkeit haben, dies persönlich zu tun. Sie können sich dafür entscheiden, an den Sitzungen im Zusammenhang mit dem Bildungsberatungsdienst und den Kursen des Kurses zur Anpassung an die Hochschulbildung in Spanien im Online-Format teilzunehmen, sofern sie zuvor die für den Erhalt des Leistungsnachweises erforderliche Mindestanwesenheit erfüllt haben.
4.1.4. Das Basispaket des PAU-Vorbereitungskurses für das EBAU-System umfasst zusätzlich zu den im vorherigen Punkt genannten Leistungen die Vorbereitung auf zwei weitere Fächer: Geschichte Spaniens und spanische Sprache und Literatur. Der Unterricht dieser beiden Fächer wird immer online abgehalten.
4.1.5. Es wird allen Studierenden empfohlen, den Kurs im Oktober zu beginnen. Diejenigen, deren Spanischniveau zu Beginn des Kurses nicht ausreicht, um an diesen Kursen teilzunehmen, können alle ihre Klassen auf allgemeine Spanischkurse umstellen und ab Januar mit dem PAU-Vorbereitungskurs (Vorbereitung auf die Fächer) beginnen.
4.1.6. Sollte sich ein Schüler bei seiner Ankunft in Valencia verzögern, muss er mit dem Online-Unterricht beginnen und ihn vor Ort fortsetzen, sobald er in Valencia ist. In diesen Fällen für Studierende, die ein Studienvisum benötigenUm den bürokratischen Prozess zu erleichtern, empfehlen wir den Schülern, von unserer Schule einen Anhang zum Zulassungsbescheid anzufordern, der die neuen Termine des Kurses in Valencia für den Schüler enthält. Für den Fall, dass die vom Schüler erlittene Verspätung ihn/sie unter Berücksichtigung der für den Kurs vorgesehenen Termine mindestens 30 Wochen lang daran hindert, an einem Kurs in Valencia teilzunehmen, stellt unsere Schule dem Schüler die entsprechenden Wochen kostenlos zur Verfügung den allgemeinen Spanischkurs, der notwendig ist, um einen 30-wöchigen Kurs in Valencia zu gewährleisten, der dem Studenten die Möglichkeit gibt, eine NIE zu erhalten, die er/sie in Zukunft in Spanien erneuern kann, indem er seine/ihre Ausbildung in Spanien fortsetzt.
4.1.7. Die Studierenden werden gebeten, pünktlich am Unterricht teilzunehmen, um andere Studierende nicht zu stören. Wenn Sie mehr als 10 Minuten zu spät kommen, kann der Lehrer Ihnen die Teilnahme am Unterricht verweigern.
4.1.8. Bei Online-Kursen müssen die Schüler zur Sicherheit aller den Kurs korrekt mit ihrer Schülernummer sowie ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen betreten. Die Kamera muss immer eingeschaltet sein und das Mikrofon muss eingeschaltet sein, wenn der Lehrer es für angemessen hält. Wenn Sie diese Richtlinien nicht befolgen, werden Sie möglicherweise aus dem Kurs ausgeschlossen.
4.1.9. Bitte seien Sie respektvoll und höflich gegenüber Ihren Klassenkameraden
4.1.10. Essen und Trinken im Klassenraum ist nicht gestattet.
4.1.11. Wenn ein Schüler die Disziplinarregeln nicht befolgt, kann die Schule ihn/sie auffordern, den Kurs zu verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.
4.1.12. Änderungen einzelner Fahrpläne sind nicht zulässig. Änderungen in der Anwesenheit verschiedener Fächer oder Kursarten müssen vorab mit der Schule besprochen werden.
4.1.13. Am Ende des Kurses erhalten alle Studierenden eine Teilnahmebescheinigung. Um eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ist die Teilnahme an mehr als 80 % der für den Kurs vereinbarten Unterrichtsstunden verpflichtend. Die Teilnahmebescheinigung wird am Ende des Kurses bzw. spätestens 4 Wochen vor Kursende ausgestellt.
4.2 Vorbereitungskurs für den Master oder einen höheren Abschluss
4.2.1. Jeder Schüler erwirbt bei der Anmeldung zu einem Spanischkurs für den Zugang zu einem Master oder Grado Superior an der Schule ein Leistungspaket, das Folgendes umfasst:
– Allgemeiner Spanischkurs (von Oktober bis Ende Juni).
– DELE-Vorbereitungskurs (der den allgemeinen Spanischunterricht ersetzen würde, da dieser Vorbereitungskurs im März beginnt und bis Mai andauern wird, für diejenigen Studenten, die sich freiwillig dafür entscheiden). Offizielle Anmeldung zum DELE uthori nicht inbegriffen.
– Bildungsberatungsdienst.
– Anpassungskurs an die Hochschulbildung in Spanien (Juli – Online-Format).
Die Schüler müssen persönlich am allgemeinen Spanischunterricht teilnehmen. Sie können diese Kurse online besuchen, wenn Sie zu Beginn des Kurses noch kein Studentenvisum erhalten haben, bis Sie die Möglichkeit haben, dies persönlich zu tun. Sie können online an den Sitzungen im Zusammenhang mit dem Bildungsberatungsdienst und dem Kurs zur Anpassung an die Hochschulbildung in Spanien teilnehmen, sofern sie zuvor die für den Erhalt des Leistungsnachweises erforderliche Mindestanwesenheit erreicht haben.
4.2.2. Allen Studierenden wird empfohlen, den Kurs im Oktober zu beginnen. Wenn sie nicht nach Valencia kommen konnten, müssen sie den Unterricht im Online-Format beginnen, bis sie vor Ort teilnehmen können. Dadurch wird ein homogener Studienverlauf aller Studierenden gewährleistet.
4.2.3 In diesen Fällen für Studierende, die ein Studienvisum benötigenUm den bürokratischen Prozess zu erleichtern, empfehlen wir den Schülern, von unserer Schule einen Anhang zum Zulassungsbescheid anzufordern, der die neuen Termine des Kurses in Valencia für den Schüler enthält. Für den Fall, dass die vom Schüler erlittene Verspätung ihn/sie unter Berücksichtigung der für den Kurs vorgesehenen Termine mindestens 30 Wochen lang daran hindert, an einem Kurs in Valencia teilzunehmen, stellt unsere Schule dem Schüler die entsprechenden Wochen kostenlos zur Verfügung den allgemeinen Spanischkurs, der notwendig ist, um einen 30-wöchigen Kurs in Valencia zu gewährleisten, der dem Studenten die Möglichkeit gibt, eine NIE zu erhalten, die er/sie in Zukunft in Spanien erneuern kann, indem er seine/ihre Ausbildung in Spanien fortsetzt.
4.2.4. Die Schüler werden gebeten, pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, um andere Schüler nicht zu stören. Wenn Sie mehr als 15 Minuten zu spät kommen, kann der Lehrer Ihnen die Teilnahme am Unterricht verweigern.
4.2.5. Bei Online-Kursen müssen die Schüler zur Sicherheit aller den Kurs korrekt mit ihrer Schülernummer sowie ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen betreten. Die Kamera muss immer eingeschaltet sein und das Mikrofon muss eingeschaltet sein, wenn der Lehrer es für angemessen hält. Wenn Sie diese Richtlinien nicht befolgen, werden Sie möglicherweise aus dem Kurs ausgeschlossen.
4.2.6. Bitte seien Sie respektvoll und höflich gegenüber Ihren Klassenkameraden.
4.2.7. Essen und Trinken im Klassenraum ist nicht gestattet.
4.2.8. Wenn ein Schüler die Disziplinarregeln nicht befolgt, kann die Schule ihn/sie auffordern, den Kurs zu verlassen. In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.
4.2.9. Änderungen einzelner Fahrpläne sind nicht zulässig. Jeder Wechsel auf ein anderes Kursniveau muss vorab mit der Schule besprochen werden.
4.2.10. Am Ende des Kurses erhalten alle Studierenden eine Teilnahmebescheinigung. Um eine Teilnahmebescheinigung zu erhalten, ist die Teilnahme an mehr als 80 % der für den Kurs vereinbarten Unterrichtsstunden verpflichtend. Die Teilnahmebescheinigung wird am Ende des Kurses bzw. spätestens 4 Wochen vor Kursende ausgestellt.
5. Unterkunft
5.1. Unsere Schule fungiert lediglich als Vermittler zwischen Schülern und Grundstückseigentümern/Wohnungsunternehmen, um den Schülern eine Unterkunft anzubieten Hispania, escuela de español. Unsere einzige Rolle als Vermittler besteht darin, die von den Studierenden geleisteten Zahlungen einzubehalten und sie anschließend an die Wohnungseigentümer oder Wohnungsunternehmen zu verteilen. Wenn Studierende mit der Unterkunft unzufrieden sind oder ein rechtliches Verfahren eingeleitet werden sollte, sollten sie sich daher direkt an den Eigentümer oder das Unternehmen wenden, das die Dienstleistung angeboten hat, da die volle Verantwortung beim Eigentümer oder der Wohnungsbaugesellschaft liegt und nicht die Schule, die völlig unabhängig ist. Im Rahmen des Vermittlungsdienstes unserer Schule garantieren wir jedoch, dass wir den Schülern ohne zusätzliche Kosten bei der Suche nach einer neuen Unterkunft helfen.
5.2. Die Studierenden müssen die von den Unterkunftsanbietern geforderten Unterlagen zur Unterkunft unterschreiben.
5.3. Die Kosten für die Unterkunft werden wöchentlich von Samstag bis Samstag berechnet. Allerdings können Studierende an jedem beliebigen Tag teilnehmen, nachdem sie die zusätzlichen Nächte bezahlt haben, die für jeden weiteren Tag in der Unterkunft vor oder nach Samstag angerechnet werden.
5.4. Wenn ein Student für die Beantragung eines Visums eine Unterkunft bucht, die im Zulassungsbescheid aufgeführt ist, ist weder eine vollständige noch teilweise Stornierung möglich, und der Student kann keine Rückerstattung verlangen. Wenn das Studentenvisum des Studenten abgelehnt wird, wird die Unterkunftsgebühr zurückerstattet, es sei denn, der Student hat beschlossen, die Daten seiner Unterkunft zu blockieren, um die Verfügbarkeit sicherzustellen. In diesem Fall wird die Gebühr nicht zurückerstattet.
5.5. Wenn der Zeitraum der Unterkunft nicht im Zulassungsbescheid angegeben ist, erhebt die Schule im Falle einer teilweisen Stornierung der Unterkunft eine Strafgebühr von 150 Euro und erstattet den Restbetrag. Liegt der Gegenwert der Restbuchung, die der Student stornieren möchte, unter 150 Euro, erfolgt keine Rückerstattung.
5.6. Als Stichtag für den Beginn der Unterbringung gilt der im Anmeldeformular angegebene Termin, der auch im Zulassungsbescheid angegeben wird. Für jede Änderung des Datums der Unterkunft wird ein Zuschlag von 150 € erhoben. Darüber hinaus wäre unsere Schule nicht in der Lage, die gleiche Buchung (gleiche Dauer und Art der Unterkunft) zu garantieren, obwohl sie dem Schüler stets eine Alternative anbieten würde Könnte einen anderen Preis als die ursprüngliche Buchung haben.
5.7. Unsere Schule kann nur die vom Schüler gebuchte Unterkunft, also die Unterkunft für den bezahlten Zeitraum, garantieren. Möchte ein Schüler die Unterkunft verlängern, muss er/sie die Verfügbarkeit bei der Schule prüfen. Daher besteht die einzige Möglichkeit, die Unterkunft für den gesamten Aufenthalt zu garantieren, darin, den gesamten Aufenthalt vollständig zu bezahlen. Um die Zahlung der Unterkunft flexibler zu gestalten, kann unsere Schule bei Langzeitstudenten die monatliche Zahlung der Unterkunft akzeptieren, sofern der Student die ersten drei Monate vor Beginn der Unterkunft bezahlt (für die Reservierung der Unterkunft). Am Ende des ersten Monats zahlt der Student den nächsten Monat (vierten Monat) und so weiter, bis die Zahlung abgeschlossen ist. Zu bestimmten Zeiten und aufgrund einer Nachfrage nach einer Unterkunft kann unsere Schule jedoch die Zahlung für einen längeren Zeitraum oder sogar die vollständige Zahlung der Unterkunft verlangen, um die vom Schüler gewünschte Unterkunft zu gewährleisten.
5.8. Für Minderjährige, die Unterkunft und Vormundschaft bei unserer Schule gebucht haben, wird von unserer Schule ein Erziehungsberechtigter ernannt. Möchte der Minderjährige die Unterkunft nach dem im Aufnahmeschreiben genannten Ende des Aufenthalts wechseln, muss eine elterliche Genehmigung vorgelegt werden. Darüber hinaus muss er/sie die Notargebühr für den Vormundswechsel (100 €) entrichten sowie die Angaben zu seinem/ihrem neuen Erziehungsberechtigten und der neuen Wohnadresse sowie einen Mietvertrag für die Unterkunft vorlegen. Alle diese Unterlagen werden für das notarielle Verfahren zur Änderung des Erziehungsberechtigten benötigt.
5.9 Bei der Buchung einer Unterkunft über unsere Schule können Schüler eine der folgenden Optionen wählen:
Zu. Um die Unterkunft für die gewählten Daten zu buchen:
In diesem Fall wird die Unterkunft ab dem Zeitpunkt der Buchung reserviert. Falls es nicht möglich ist, zum geplanten Ankunftsdatum anzureisen, muss der Schüler unsere Schule mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Ankunftsdatum informieren. Darüber hinaus wird bei Terminänderungswünschen des Studierenden eine Gebühr von 150 € erhoben. Unsere Schule kann die gewünschte Unterkunftsart für die neuen Termine nicht garantieren. In diesem Fall wird unsere Schule eine Alternative anbieten, die möglicherweise einen anderen Preis als die ursprüngliche Buchung hat. Die Preisdifferenz würde dem Studenten in Rechnung gestellt, der die Kosten für die angebotene Unterkunft entweder durch die Zahlung der Preisdifferenz oder durch eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer übernehmen würde.
Für den Fall, dass der Schüler die Schule nach Beginn des ausgewählten Unterkunftszeitraums über die Verzögerung informiert, wird ihm der Betrag in Rechnung gestellt, der dem Zeitraum entspricht, der seit dem geplanten Beginndatum verstrichen ist.
An alle Schüler, die eine Buchung mit Unterkunft weniger als 15 Tage vor Beginn der Unterkunft vornehmen: Unsere Schule kann die Verfügbarkeit der Unterkunft nicht garantieren und wird den Schüler so schnell wie möglich kontaktieren, um dies zu bestätigen. In diesen Fällen kurzfristiger Buchungen besteht die Möglichkeit, die Unterkunft zum Zeitpunkt der Buchung zu sperren.
B. So lassen Sie den Unterkunftszeitraum offen (Reservieren Sie die Unterkunftsdaten nicht bei der Buchung):
In diesem Fall wäre die Unterkunft zum Zeitpunkt der Buchung nicht reserviert. Daher muss der Schüler vor seiner Ankunft in Valencia die Verfügbarkeit der gewünschten Unterkunftsart bei unserer Schule bestätigen. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Unterkünften zu bestimmten Zeiten des Jahres müssen Studenten ihre Ankunft möglicherweise um mehrere Wochen verschieben, um ihre bevorzugte Unterkunft zu erhalten.
Der Vorteil dieser Option besteht jedoch darin, dass der Student seine Unterkunft an seine voraussichtlichen Ankunftsdaten anpassen kann, sodass im Gegensatz zur vorherigen Option keine Strafe für die Änderung des Datums anfällt. Wenn der Schüler eine Unterkunft für Termine buchen möchte, für die die gewünschte Unterkunftsart nicht verfügbar ist, bietet unsere Schule eine Alternative an, die möglicherweise einen anderen Preis als die ursprüngliche Buchung hat. Diese Preisdifferenz würde dem Studenten in Rechnung gestellt, der die Kosten für die angebotene Unterkunft entweder durch Zahlung der Preisdifferenz oder durch Verkürzung der Aufenthaltsdauer übernehmen würde.
5.10. Die Unterkunft steht ausschließlich den Studierenden zur Verfügung, die sie buchen. Im Falle eines vorübergehenden Verlassens des Zimmers oder eines Besuchs ist die Schule zu benachrichtigen und der dem Aufenthalt des Gastes entsprechende Betrag zu zahlen. Minderjährigen ist der Aufenthalt in Wohngemeinschaften nicht gestattet, es sei denn, sie wohnen bei ihren Lehrern/Betreuern und unter deren rechtlicher Verantwortung.
5.11. Die Schlüsselübergabe für die Unterkunft erfolgt je nach gewähltem Ankunftsservice.
5.12. Bei Ihrer Ankunft steht Ihnen das Studentenzimmer immer ab 14:00 Uhr zur Verfügung. Falls ein Student früher in der Unterkunft ankommt, kann er gerne in den Gemeinschaftsräumen warten, bis das Zimmer verfügbar ist.
5.13. Schüler, die später als 20:00 Uhr ankommen, müssen den Deluxe-Transferservice der Schule anfordern. Im Gegenteil: Die Schlüssel zur Unterkunft können an diesem Tag nicht übergeben werden. Wenn Sie die Nacht in einem Hotel verbringen möchten, kann die Schule auf Anfrage Unterstützung bei der Buchung leisten.
5.14. Bei der Schlüsselübergabe für die Unterkunft ist eine Kaution in Höhe von 200 Euro in bar zu hinterlegen. Sollte es zu Schäden an der Unterkunft kommen, werden die Reparaturkosten von der Kaution abgezogen. Um die Kautionsrückerstattung zu erhalten, muss der Student die Schlüssel zur Unterkunft zurückgeben und die Quittung für die Kautionszahlung vorzeigen.
5.15. Beim Auschecken muss das Zimmer sauber, aufgeräumt und um 10:00 Uhr verfügbar sein. Die Schüler können an diesem Tag so lange in den Gemeinschaftsräumen der Unterkunft bleiben, wie sie es benötigen. Das Zimmer muss verschlossen sein und der Schlüssel ist am vereinbarten Ort in der Wohnung zu deponieren.
5.16. In bestimmten Fällen bieten wir aufgrund der Verfügbarkeit möglicherweise ein Superior-Zimmer an, das normalerweise für Studenten reserviert ist, die ein eigenes Bad und/oder eine Klimaanlage buchen oder das Zimmer mit einem Freund/Reisepartner teilen. In diesen Fällen fallen für diese Art von Zimmern keine zusätzlichen Kosten an und der Student kann die zusätzlichen Dienstleistungen zum Preis seiner Standardbuchung in Anspruch nehmen. Sollte es jedoch eine neue Buchung geben, die dieses Zimmer erfordern würde (Buchung „Deluxe-Extras“ oder ein Zimmer, das von zwei Schülern genutzt werden kann), behält sich unsere Schule das Recht vor, den Schüler zu bitten, das Zimmer zu wechseln. In diesem Fall bieten wir Ihnen kostenlos Hilfe bei der Übertragung an.
5.17. Alle Schüler müssen während der Zeit, in der sie an unserer Schule untergebracht sind, die Regeln des Zusammenlebens einhalten. Alle Schüler erhalten die Koexistenzregeln bei der Ankunft in der Unterkunft unserer Schule könnte die Unterkunft stornieren an jeden Schüler, der sich nicht an die Regeln des Zusammenlebens hält.
5.18. Unsere Schule kann nur die vom Schüler gebuchte Unterkunft garantieren, also die Zeit, die der Schüler bezahlt hat. Falls ein Schüler seine Unterkunft verlängern möchte, muss er sich bei der Schule nach der Verfügbarkeit erkundigen. Daher besteht die einzige Möglichkeit, die Unterkunft für den gesamten Aufenthalt zu garantieren, darin, die vollständige Zahlung für den gesamten Aufenthalt zu leisten.
Um Schülern mit Langzeitaufenthalt eine flexiblere Zahlungsoption für die Unterkunft anzubieten, kann unsere Schule monatliche Zahlungen für die Unterkunft akzeptieren, wenn der Schüler die ersten drei Monate vor dem Check-in im Voraus bezahlt (um die Reservierung zu gewährleisten). Bei dieser Option müsste der Student nach dem ersten Monat bis zum Abschluss der Zahlung seines Aufenthalts monatliche Gebühren (entspricht der vierten monatlichen Zahlung usw.) zahlen. In bestimmten Momenten und aufgrund einer hohen Nachfrage nach Unterkünften kann unsere Schule jedoch die Zahlung eines längeren Zeitraums oder sogar die vollständige Zahlung verlangen, um die vom Schüler gewünschte Unterkunft garantieren zu können.
6. Anreisetag
6.1. Alle Schüler werden per E-Mail über den Stundenplan für ihre erste Unterrichtsstunde informiert. Wir empfehlen Schülern, die ihren Kurs an einem Montag beginnen, am ersten Tag um 08:30 Uhr zur Begrüßungstour in die Schule zu kommen.
6.2. Schüler, die eine Unterkunft innerhalb unserer Schule buchen, abhängig vom gebuchten Ankunftsservice, sollten die folgenden Anweisungen befolgen, um die Schlüssel ihrer Unterkunft abzuholen, abhängig vom im Voraus gebuchten Ankunftsservice.
Anreiseservice:
– Standardanreise: Schlüsselübergabe in der Schule am Anreisetag von Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr und Samstag und Sonntag von 18:00 bis 20:00 Uhr.
– Smart Arrival: Schlüsselübergabe in der Unterkunft des Studenten am Samstag und Sonntag von 09:00 bis 14:00 Uhr.
– Deluxe Arrival: Abholung mit einem Fahrzeug am Flughafen oder am vereinbarten Treffpunkt mit der für den Transfer verantwortlichen Person zum vereinbarten Zeitpunkt. Montag bis Sonntag jederzeit erreichbar.
6.3. Schüler mit Unterkunftsservice informieren die Schule vor ihrer Ankunft über Datum, Uhrzeit und Reisedetails.
6.4. Die Schüler müssen die Schule über etwaige Verzögerungen bei ihrer Ankunft informieren. Die maximale Wartezeit für die Ankunftsdienste Smart und Deluxe beträgt 1 Stunde ab der mitgeteilten Ankunftszeit. Bei einer Wartezeit von mehr als 22:00 Uhr wird der Sondernachtzuschlag erhoben.
6.5. Schüler, die montags bis freitags nach 19:00 Uhr oder samstags und sonntags nach 20:00 Uhr ankommen, müssen den Transportservice der Schule nutzen oder bis 9:00 Uhr am nächsten Tag warten, um zu ihrer Unterkunft zu gelangen.
7. Krankenversicherung
7.1. Bei Bedarf kann die Schule ihren Schülern eine kostenlose medizinische Versorgung durch einen Arzt der Schule anbieten. Die Schule übernimmt jedoch keine weiteren medizinischen Kosten, die die Schüler möglicherweise benötigen. Daher müssen alle Studierenden krankenversichert sein.
7.2. Bei Bedarf kann die Schule ausländischen Schülern gegen eine zusätzliche Gebühr eine Krankenversicherung anbieten, sofern der Schüler dies wünscht.
7.3. Der Krankenversicherungsbeitrag ist nicht erstattungsfähig.
8. Weitere schulische Dienstleistungen: Bibliothek und Nutzung von Tablets
8.1. Die Nutzung der Bibliotheksressourcen ist für alle Studierenden kostenlos.
8.2. Auch die Nutzung unseres Internetanschlusses ist für unsere Studierenden kostenlos. Die Schule stellt einen kostenlosen WLAN-Bereich zur Verfügung, der von unseren Schülern genutzt werden kann.
9. So nehmen Sie eine Reservierung vor:
9.1. Über unsere Website: https://hispania-valencia.com/elige-tu-curso/
9.2. Per E-Mail: Bitte kontaktieren Sie uns unter info@hispania-valencia.com
9.3. In der Schule:
Hispania, escuela de español
Calle Cavanilles 6, Valencia 46010, Spanien
Bankdaten für Banküberweisungen:
–Bank: SANTANDER
– Bankadresse: Calle Cavanilles 22, Valencia 46010, Spanien
– Begünstigter: Hispania, Bildung und Kommunikation SLU CIF: B98318264
– Kontonummer: IBAN: ES53 0049 0621 1525 1057 3243 SWIFT oder BIC: BSCHESMMXXX
– Bitte immer erwähnen:
- Summe
- Vollständiger Name des Schülers und/oder Vorabrechnungsnummer
Die folgenden Informationen entsprechen den Bestimmungen des Gesetzes 34/2002 vom 11. Juli über Dienste der Informationsgesellschaft und elektronischen Handel.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 10 des Gesetzes 34/2002 vom 11. Juli über Dienste der Informationsgesellschaft und elektronischen Handel (LSSI-CE) werden der Empfänger der Dienstleistung und die zuständigen Stellen klar und präzise über die folgenden Aspekte informiert des Dienstleisters:
NAME / HANDELSNAME
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HISPANIA EDUCATION AND COMMUNICATION, SLU
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CIF / NIF
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B98318264
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AKTIVITÄT / UNTERNEHMENSZWECK
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SPRACHE LEHREN
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SITZ / PROFESSIONELL
|
C/BERNAT Y BALDOVÍ, 3 46010 – VALENCIA (Valencia/València)
|
TELEFON
|
963510505
|
FAX
|
963511651
|
E-MAIL-ADRESSE
|
info@hispania-valencia.com
|
WEBSITE
|
hispania-valencia.com
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HANDELSREGISTER / ÖFFENTLICHES REGISTER
|
Valencia Mercantile Registry Volume: 9274, Book: 6557, Folio 84, Section 8, Seite: V141968 Registrierung oder Anmerkung: 1
|
Die folgenden Informationen entsprechen den Bestimmungen des Organgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten.
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In Übereinstimmung mit den in Artikel 5 des Organgesetzes 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten (LOPD) festgelegten Bestimmungen informiert die Schule präzise und unmissverständlich über die vom Empfänger der Dienstleistung in den Online-Formularen bereitgestellten Informationen auf unserer Website sowie alle anderen Mittel zur Datenerfassung der Schule, einschließlich derjenigen, die während der Beziehung des Empfängers zu unserem Unternehmen erstellt wurden, werden in den Dateien von HISPANIA EDUCACION Y COMUNICACION, SLU verarbeitet. Diese Dateien werden ordnungsgemäß dem Generalregister von mitgeteilt die spanische Datenschutzbehörde, um die Aufrechterhaltung und Einhaltung der zwischen dem Empfänger der Dienstleistung und unserem Unternehmen entstandenen Beziehung sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen sicherzustellen. Darüber hinaus teilt die Schule in Übereinstimmung mit LOPD und dem Gesetz 34/2002 vom 11. Juli über Dienste der Informationsgesellschaft und elektronischen Handel (LSSI-CE) mit, dass Ihre Daten für kommerzielle und gemeinschaftliche Kommunikation im Zusammenhang mit unserem Unternehmen verwendet werden dürfen. Diese Kommunikation kann per Telefon, Post, Fax, E-Mail und anderen gleichwertigen elektronischen Kommunikationsmitteln erfolgen. Darüber hinaus können die Daten des Empfängers übermittelt werden, wenn die Situation dies für die Entwicklung, Erfüllung und Kontrolle der Beziehung zwischen ihm und unserem Unternehmen erfordert. Eine Übermittlung ist auch in den Fällen möglich, die durch ein Rechtsinstrument mit Gesetzescharakter zulässig sind, insbesondere in den folgenden Fällen: a) Verarbeitung oder Übermittlung von Daten zur Erfüllung des berechtigten Interesses des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen oder des Bevollmächtigter, der unter diese Verordnung fällt; b) Verarbeitung oder Übermittlung von Daten, die der Verantwortliche zur Erfüllung einer in dieser Verordnung genannten Verpflichtung benötigt.
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HISPANIA EDUCACION Y COMUNICACION, SLU erfüllt seine Verpflichtung zur Geheimhaltung der in seinen Dateien gespeicherten personenbezogenen Daten. Darüber hinaus wird unsere Institution diese Daten aufbewahren, indem sie alle technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreift, die erforderlich sind, um ihre Sicherheit zu gewährleisten und ihre Änderung, ihren Verlust und ihren unbefugten Zugriff oder ihre Verarbeitung zu vermeiden. Diese Maßnahmen werden gemäß Titel VIII des Königlichen Dekrets 1720/2007 unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Art der gespeicherten Daten und der Risiken, denen sie ausgesetzt sind, unabhängig davon, ob sie durch menschliche Eingriffe oder die physische oder natürliche Umgebung verursacht werden, getroffen , vom 21. Dezember, in dem die Verordnung zum Organgesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten genehmigt wurde.
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